Streitthema Klopause: Ausstempeln oder Arbeitszeit
Eine aktuelle Debatte in der Schweiz sorgt für Schlagzeilen, nachdem ein Uhrenhersteller von seinen Angestellten verlangt hat, dass sie sich für WC-Pausen auszustempeln. Das Schweizer Arbeitsgericht hat diese Praxis für legitim erklärt. Laut den österreichischen Arbeitsrechtsexperten Birgit Kronberger und Rainer Kraft vom Vorlagenportal ist ein solcher Ansatz hierzulande aber nicht rechtlich vertretbar.
Österreichische Rechtslage
In Österreich sieht die rechtliche Situation anders aus: Toilettenpausen, die sich in Häufigkeit und Dauer im Rahmen halten, gelten als bezahlungspflichtige Arbeitszeit und dürfen nicht als zusätzliche, unbezahlte Ruhepausen betrachtet werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bekräftigt, dass die "Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse" wie Toilettengänge oder ähnliche "sozialadäquate Verhaltensweisen" zur Arbeitszeit zählen und vom Arbeitgeber nicht auf die Freizeit verschoben werden dürfen. Unfälle auf dem Weg zur Toilette oder gar während des Toilettengangs selbst gelten als Arbeitsunfall und sind somit durch die Unfallversicherung abgedeckt.
Konsequenzen bei Missbrauch
Falls ein Arbeitnehmer wiederholt und nachweislich Toilettenpausen für private Aktivitäten wie längere Telefonate oder Raucherpausen nutzt, kann dies jedoch rechtliche Konsequenzen haben. In solchen Fällen stehen dem Arbeitgeber Mittel wie eine Verwarnung oder, bei eindeutigen Beweisen, sogar Lohnabzüge für die unentschuldigte Abwesenheitszeit zur Verfügung.