Enthaftungsantrag: Signa-Gründer Benko will raus
Seit dem 24. Jänner sitzt René Benko, einst Immobilien-Mogul und Signa-Gründer, in Untersuchungshaft im Wiener Gefängnis Josefstadt. Der Milliardär lebt nun auf wenigen Quadratmetern, umgeben von grauen Mauern und harten Regeln. Grund für die U-Haft: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wittert Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr. Schon zwei Mal wurde die Haft verlängert – doch jetzt könnte alles anders werden.
Enthaftungsantrag
Benkos Top-Anwalt Norbert Wess hat einen Enthaftungsantrag gestellt. Und der Termin für die Haftprüfung steht: Montag, 7. April, 14 Uhr. Noch am selben Nachmittag soll entschieden werden, ob Benko in U-Haft bleibt oder als freier Mann das Graue Haus verlässt. Ein Hoffnungsschimmer für Benko: Die Verdunkelungsgefahr – also die Möglichkeit, Beweise zu vernichten oder Zeugen zu beeinflussen – wurde vom Gericht bereits vor Wochen verworfen. Ein Punkt weniger für die Anklage.
Vorwurf
Doch die WKStA bleibt hart: Sie hält weiter an der Tatbegehungsgefahr, also der Annahme, Benko könnte in Freiheit wieder krumme Dinger drehen, fest. Ob das Gericht dieser Einschätzung folgt? Wie das Wirtschaftsmagazin trend berichtet, könnte Benko schon bald offiziell angeklagt werden. Der Vorwurf: Er soll bei einer Kapitalerhöhung der Signa Holding 2023 ein regelrechtes „Geldkarussell“ in Gang gesetzt haben. Benko bestreitet alles – es gilt die Unschuldsvermutung.