Yoga: So vertreibt sich Benko die Zeit im Gefängnis
Seit dem 23. Jänner 2025 befindet sich der einstige Immobilienmagnat René Benko in der Justizanstalt Josefstadt in Untersuchungshaft. Der 47-Jährige bewohnt eine Einzelzelle im Erdgeschoss.
Arbeitsverweigerung im Gefängnis
Obwohl es in der Haftanstalt zahlreiche Arbeitsmöglichkeiten gibt – sei es in der Wäscherei, Näherei, Küche, Kfz-Werkstatt oder Tischlerei – zeigt Benko bislang kein Interesse daran, einer Beschäftigung nachzugehen. Wie die „Kronen Zeitung” berichtet, hätte er die Erlaubnis zu arbeiten, hat jedoch bisher keinen entsprechenden Antrag beim zuständigen Abteilungsbeamten gestellt.
Desinteresse am Hofgang
Nicht nur die Arbeit lehnt Benko ab, auch am täglichen Hofgang nimmt er nicht teil. Stattdessen verbringt er die Vormittage häufig mit seinen Anwälten in stundenlangen Gesprächen. Den Nachmittag verbringt er in seiner videoüberwachten Einzelzelle, wo er laut Krone Yoga-Übungen praktiziert, um sich fit zu halten. Obwohl die Justizanstalt über einen Kraftraum und eine Sporthalle verfügt, zieht er die Zurückgezogenheit seines Haftraums vor.
Isolation von Mitinsassen
Der Tiroler Unternehmer meidet den Kontakt zu anderen Häftlingen und verbringt die meiste Zeit allein. Langeweile dürfte dennoch nicht aufkommen, denn seine Zelle ist mit einem Fernseher ausgestattet, der ihm eine breite Auswahl an Programmen bietet. Dieses Privileg steht nicht nur ihm, sondern allen Insassen in ihren Hafträumen zur Verfügung.
Tagesablauf und Einschränkungen
Das Abendessen wird zwischen 16 und 17 Uhr serviert, meist in kalter Form. Die Nachtruhe unterliegt keinem festen Zeitpunkt; jeder Insasse kann selbst entscheiden, wann er schlafen geht. Das Frühstück wird um Punkt 7.15 Uhr gereicht. Ein besonderer Anreiz zur Arbeit besteht darin, dass arbeitende Häftlinge täglich duschen dürfen, während Nicht-Arbeitende nur zweimal pro Woche dieses Privileg genießen.
Zukünftige Haftprüfung
Spätestens am 28. April muss überprüft werden, ob die Untersuchungshaft von René Benko weiterhin aufrechterhalten wird. Dieses Datum ist jedoch nicht fix, da der Tiroler jederzeit einen Antrag auf Freilassung stellen kann. Sowohl das Gericht als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sind verpflichtet, laufend zu prüfen, ob die Haftgründe weiterhin bestehen.