Mumien-Sager: Herbert Kickl angezeigt
Nach einer Coronapause teilte Herbert Kickl beim politischen Aschermittwoch der FPÖ in Ried wieder ordentlich in alle Richtungen aus. Besonders im Visier hatte der FPÖ-Chef dabei Bundespräsident Alexander Van der Bellen, den er unter anderem als "Staatsgefährder" und "senile Mumie" betitelte. Genau diese Aussagen könnten für Kickl jetzt ein juristisches Nachspiel haben.
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Verfassungsschutz im Publikum
Das Saalpublikum quittierte die harschen Attacken Kicks mit Standing Ovations. Unter den Anwesenden in der Jahn-Turnhalle dürften sich aber nicht nur FPÖ-Sympathisanten befunden haben. Es waren nämlich auch Beamte des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vor Ort. Die Staatsanwaltschaft Ried bestätigte, dass es eine offizielle Anzeige gegen den Parteichef gibt. Es geht um eine "Ehrenbeleidigung" des Präsidenten. Der Strafrahmen beträgt demnach bis zu drei Jahre Haft, es ist aber auch eine Geldstrafe möglich.
Präsident muss zustimmen
Ermittelt wird wegen §117 des Strafgesetzbuchs, der die Ehrbeleidigung in diesem Fall zu einem Offizialdelikt macht: "Die strafbaren Handlungen gegen die Ehre sind nur auf Verlangen des in seiner Ehre Verletzten zu verfolgen. Sie sind jedoch von Amts wegen zu verfolgen, wenn sie gegen den Bundespräsidenten (…), gerichtet sind". Die Behörden müssen also ermitteln, allerdings nur, wenn Van der Bellen einer Verfolgung Kickls zustimmt. Eine weitere Hürde ist der Nationalrat, der den FPÖ-Chef ausliefern müsste.