Weniger Geld, strengere Regeln: Das gilt jetzt für Weiterbildung
- Altes Modell nicht mehr tragbar
- Strengere Vorgaben für neue Weiterbildungszeit
- Kritik und gemischte Reaktionen
Die Bundesregierung hat das bisherige Modell der Bildungskarenz mit 1. April 2025 abgeschafft. Künftig soll die „Weiterbildungszeit“ als neues Förderinstrument dienen. Das wurde heute im Ministerrat beschlossen. Das neue Modell soll mit Anfang 2026 in Kraft treten. Vorgesehen sind künftig maximal 150 Millionen Euro jährlich – ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu den bisherigen Kosten von bis zu 650 Millionen Euro.
Altes Modell nicht mehr tragbar
Die Reform der Bildungskarenz als Teil der Budgetkonsolidierung folgt den Empfehlungen des Rechnungshofs und des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO). Die neue Lösung richte sich vor allem an Personen mit niedriger formaler Bildung, betont Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Das 1998 eingeführte Modell sei „nicht mehr zeitgemäß“ gewesen. Auch wenn die Gesamtsumme der Förderung sinkt. Für Einzelne soll die Unterstützung mit 32 Euro pro Tag deutlich steigen.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) lobt wiederum die Bedeutung für die Wirtschaft. Die Bildungskarenz sei ein „Auszeitmodell“ geworden. Die Reform sei daher auch eine Reaktion auf die zunehmende Ineffektivität des alten Systems.
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Pressefoyer nach dem Ministerrat.
Gepostet von Bundeskanzleramt Österreich am Mittwoch, 2. April 2025
Strengere Vorgaben für neue Weiterbildungszeit
Wie genau das neue Modell ausgestaltet sein wird, ist noch nicht klar. Fest steht aber schon jetzt, dass die Förderung an deutlich strengere Regeln gekoppelt sein soll.
Wer sie in Anspruch nehmen will, muss mindestens ein Jahr beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Die bislang sehr häufige Verbindung von Eltern- und Bildungskarenz soll im neuen Modell nicht mehr möglich sein. Zwischen Elternkarenz und Weiterbildungszeit müssen künftig 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung liegen. Es gibt keine Altersgrenze, jedoch eine verpflichtende Bildungsberatung, wenn die Maßnahme nicht dem bisherigen Tätigkeitsbereich entspricht. Die Weiterbildungszeit muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen (16 bei Betreuungspflichten). Bei universitären Maßnahmen gelten künftig 20 ECTS-Punkte als Mindestmaß – bisher waren es nur acht. Neu ist auch, dass bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen das Weiterbildungsgeld zurückgefordert werden kann.
Kritik und gemischte Reaktionen
Während die Bundesregierung die Maßnahme als „Win-Win-Situation“ bezeichnet, gibt es auch kritische Stimmen. Die Grünen sprechen von zerstörter Lebensplanung durch das abrupte Ende der bisherigen Bildungskarenz. Gleichzeitig wird die neue Regelung von der Wirtschaftskammer als „treffsicherer“ bezeichnet. Mariana Kühnel, stellvertretende WKO-Generalsekretärin, sieht in der Neuregelung ein „Sprungbrett in besser qualifizierte Jobs“. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) betont: „Lebenslanges Lernen und zusätzliche Qualifikationen sind sowohl im Interesse der Arbeitnehmer:innen als auch der Betriebe.“