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Fellner mit FFP2-Maske im Gespräch mit Anwalt Zanger
Wolfgang Fellner:  Bereits verurteilt, aber noch nicht rechtskräftig.
Wolfgang Fellner:  Bereits verurteilt, aber noch nicht rechtskräftig.
APA/Herbert Neubauer/picturedesk.com

Fellner-Prozess: Wird der "geile" Mitschnitt jetzt veröffentlicht?

15.11.2021 um 12:02, Andrea Schröder
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Mit einem Geständnis hatte Medienmacher Wolfgang Fellner verhindert, dass ein schlüpfriger Tonmitschnitt vor Gericht abgespielt wurde. Jetzt ging er in Berufung.

Ein Tonmitschnitt hatte ihn überführt: Im Prozess gegen Katia Wagner gab Wolfgang Fellner nach zunächst heftigem Dementi zu, dass ihre Anschuldigungen gegen ihn der Wahrheit entsprechen. Daraufhin wurde das Urteil gegen den Verleger gesprochen: 120.000 Euro Geldstrafe wegen übler Nachrede.

Nicht das letzte Wort

Hat es sich Fellner anders überlegt? Will er sein Geständnis widerrufen? Sein Anwalt Georg Zanger hat jedenfalls vor Gericht Berufung eingelegt.

Porträt der dunkelhaarigen Moderatorin am Red Carpet
Die Moderatorin Katia Wagner verklagte Wolfgang Fellner wegen übler Nachrede.

Krimi um Tonaufnahme

Fellner hatte Gedächtnisprotokolle seiner ehemaligen Mitarbeiterin Katia Wagner über gemeinsame Treffen als "frei erfunden" bezeichnet. Diese hatte in einer Tageszeitung ein Abendessen mit Fellner geschildert, bei dem er sie als "geil" bezeichnet und aufgefordert habe, ihr Kleid aufzuzippen. Fellner und sein Anwalt konnten mit einem Geständnis des Verlegers ("Österreich") verhindern, dass der Audiomitschnitt im Gericht vorgespielt wurde. 

 

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