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Rettungswagen
Die Frau wurde festgenommen.
Die Frau wurde festgenommen.
Spitzt-Foto/iStock.com

Lebensgefahr: Frau sticht auf Ex-Freund ein

14.04.2025 um 14:18, Marcel Toifl
2 min read
In Fohnsdorf ist ein Streit zwischen Ex-Partnern eskaliert. Ein 34-Jähriger wurde lebensgefährlich verletzt. Die Polizei ermittelt wegen Gewalt.

In Fohnsdorf im Bezirk Murtal ist es in der Nacht auf Sonntag zu einem dramatischen Vorfall gekommen. Eine 32-Jährige alarmiert die Rettung, nachdem ihr Ex-Lebensgefährte eine lebensgefährliche Stichverletzung erleidet. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf häusliche Gewalt.

Streit eskaliert

In der Nacht auf Sonntag, den 13. April, ist es in einer Wohnung in Fohnsdorf zu einem Streit zwischen einem 34-jährigen Mann und seiner 32-jährigen Ex-Lebensgefährtin gekommen. Im Zuge dieser Auseinandersetzung hat der Mann eine lebensbedrohliche Stichverletzung im Bauchbereich erlitten.

Einsatz in der Nacht

Die Frau hat selbst die Rettungskräfte verständigt. Kurz darauf sind Polizei und Sanitäter am Einsatzort eingetroffen. Ein Notarzt sowie das Rote Kreuz haben die Erstversorgung des schwer verletzten Mannes übernommen. Dieser wurde in das LKH Murtal nach Judenburg gebracht und dort noch am Wochenende notoperiert. Mittlerweile ist er außer Lebensgefahr.

Tatwaffe sichergestellt

Polizisten haben am Tatort ein rund 20 Zentimeter langes Küchenmesser sichergestellt, das mutmaßlich als Tatwaffe gedient hat. Es wird aktuell kriminaltechnisch untersucht. Die 32-Jährige wurde festgenommen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Leoben in die Justizanstalt Leoben eingeliefert.

Vernehmungen und Verhalten

In ihrer ersten Einvernahme leugnet die Frau, eine aktive Stichbewegung gegen ihren Ex-Partner gesetzt zu haben. Der 34-Jährige verweigert sowohl eine Aussage als auch die Teilnahme an einer gerichtsmedizinischen Untersuchung.

Mögliches Gewaltopfer

Bislang war das Ex-Paar polizeilich unauffällig. Die laufenden Ermittlungen deuten jedoch darauf hin, dass die Frau selbst Opfer häuslicher und wiederholter Gewalt gewesen sein könnte. In diesem Zusammenhang führt die Polizei weitere Ermittlungen durch. Gegen beide Beteiligte wird ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen.

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