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Außenansicht des Wiener Landesgerichts
Der Täter bleibt auf freiem Fuß, muss sich aber einer Therapie unterziehen.
Der Täter bleibt auf freiem Fuß, muss sich aber einer Therapie unterziehen.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Burgstaller-Prügler: Das ist seine Strafe

27.03.2025 um 12:05, Marcel Toifl
1 min read
Nach der Attacke auf Guido Burgstaller ist das Urteil gefallen. Der Täter erhält 16 Monate bedingte Haft und muss eine Therapie machen.

Im Fall der brutalen Attacke auf Ex-Teamspieler Guido Burgstaller ist am Donnerstagvormittag das Urteil gefallen. Ein 23-jähriger Mann ist wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Landesgericht hat eine bedingte Haftstrafe verhängt.

Hintergrund des Falls

Am 14. Dezember soll ein 23-Jähriger den früheren ÖFB-Teamspieler Guido Burgstaller mit einem Faustschlag zu Boden geschlagen haben. Der Vorfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden vor der Diskothek „Volksgarten“ in Wien. Burgstaller hatte zum Zeitpunkt der Tat 1,68 Promille Alkohol im Blut. Er stürzte rücklings auf den Gehsteig, blieb bewusstlos liegen und musste zehn Tage im Krankenhaus behandelt werden.

Urteil verkündet

Donnerstagvormittag hat das Landesgericht das Urteil verkündet. Der Angeklagte ist der schweren Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Gericht hat eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten verhängt. Zusätzlich wurde eine einjährige Psychotherapie und Bewährungshilfe angeordnet.

Richterbegründung

Der Richter betont in seiner Urteilsbegründung, dass es sich um eine nicht geplante Impulstat gehandelt habe. Viele Milderungsgründe seien vorgelegen. Der Kiefer wurde nicht verletzt, und die Verletzung wäre durch den Sturz entstanden, so der Prozessleiter. Dadurch, dass keine Wiederholungsgefahr vom 23-Jährigen ausgehe, sei von einer unbedingten Haftstrafe abgesehen worden. Eine Diversion sei wegen der Schwere der Tat und des Verfahrensstandes nicht möglich gewesen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Da sich der Verteidiger des Angeklagten drei Tage Bedenkzeit erbeten hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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