Burgstaller-Prügler: Das ist seine Strafe
Im Fall der brutalen Attacke auf Ex-Teamspieler Guido Burgstaller ist am Donnerstagvormittag das Urteil gefallen. Ein 23-jähriger Mann ist wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Landesgericht hat eine bedingte Haftstrafe verhängt.
Hintergrund des Falls
Am 14. Dezember soll ein 23-Jähriger den früheren ÖFB-Teamspieler Guido Burgstaller mit einem Faustschlag zu Boden geschlagen haben. Der Vorfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden vor der Diskothek „Volksgarten“ in Wien. Burgstaller hatte zum Zeitpunkt der Tat 1,68 Promille Alkohol im Blut. Er stürzte rücklings auf den Gehsteig, blieb bewusstlos liegen und musste zehn Tage im Krankenhaus behandelt werden.
Urteil verkündet
Donnerstagvormittag hat das Landesgericht das Urteil verkündet. Der Angeklagte ist der schweren Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Gericht hat eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten verhängt. Zusätzlich wurde eine einjährige Psychotherapie und Bewährungshilfe angeordnet.
Richterbegründung
Der Richter betont in seiner Urteilsbegründung, dass es sich um eine nicht geplante Impulstat gehandelt habe. Viele Milderungsgründe seien vorgelegen. Der Kiefer wurde nicht verletzt, und die Verletzung wäre durch den Sturz entstanden, so der Prozessleiter. Dadurch, dass keine Wiederholungsgefahr vom 23-Jährigen ausgehe, sei von einer unbedingten Haftstrafe abgesehen worden. Eine Diversion sei wegen der Schwere der Tat und des Verfahrensstandes nicht möglich gewesen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Da sich der Verteidiger des Angeklagten drei Tage Bedenkzeit erbeten hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.