Verfassungsrichter behandeln das Cannabisverbot
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) berät in seiner derzeit laufenden Juni-Session neben diversen Corona-Maßnahmen auch über das Cannabisverbot im Suchtmittelgesetz, die zwingende Untersuchungshaft bei schweren Straftaten, den Sonntagsverkauf von Zeitungen und Anträge der ÖVP im ÖVP-Untersuchungsausschuss.
„Nicht mit Gesundheitsschutz begründbar“
Unter anderem hält ein Niederösterreicher das Verbot des Konsums von Cannabis für unverhältnismäßig und unsachlich. In einem Individualantrag argumentiert der Mann mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft über die Cannabispflanze und ihre Gefährlichkeit sowie den geänderten gesellschaftlichen Anschauungen. Bei Cannabis bestehe nur ein sehr geringes Risiko einer psychischen oder physischen Abhängigkeit, das Suchtpotenzial sei viel geringer als etwa bei Nikotin oder Alkohol. Cannabis sei auch keine "Einstiegsdroge". Daher hält der Antragsteller die Regelungen im Suchtmittelgesetz nicht mit dem öffentlichen Interesse des Gesundheitsschutzes begründbar.