Letzte Hürde: ORF-Haushaltsgebühr ab 2024 fix
Das im Vorfeld viel diskutierte ORF-Reformpaket hat heute den Verfassungsausschuss des Nationalrates passiert. ÖVP und Grüne stimmten für den umfangreichen Gesetzesentwurf. Von Seiten der Opposition hagelt es Kritik.
Mehr Einnahmen und Sparpaket
Das Gesetz beinhaltet unter anderem eine Umwandlung der GIS-Gebühr in eine Haushaltsabgabe und eine Ausweitung des digitalen Angebots des ORF. Der Sender darf zukünftig auch Angebote bereitstellen, die nur für Online produziert wurden. Auch die Abrufdauer von Sendungen in der TVthek wird verlängert. Einschnitte gibt es für den ORF beim Textangebot der sogenannten "Blauen Seite" sowie stärkere Werbebeschränkungen. Außerdem wird der ORF zu Sparmaßnahmen und zu mehr Transparenz verpflichtet.
FPÖ weiter gegen "Zwangsgebühren"
Kritik kommt von der Opposition, die mit diversen Entschließungsanträgen versucht hat, das Gesetz noch zu verändern. Bedauert wird, dass die Gesetzesnovelle nicht dazu genutzt wurde, um die Unabhängigkeit des ORF zu stärken und diesen zu "entpolitisieren". SPÖ und NEOS wollten etwa eine Gremienreform. Die FPÖ hatte radikalere Ideen, wie man den ORF neu aufstellen könnte – eine gänzliche Abschaffung der "ORF-Zwangsgebühren" inklusive. "Es braucht keine auch nur irgendwie gearteten Zwangssteuern oder -gebühren, sondern ein Aus für verpflichtende Rundfunkbeiträge, wie das auch schon in vielen europäischen Staaten der Fall ist", so FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker vor dem Ausschuss.
Regierung mit Gesetz zufrieden
Wenig überraschend die Reaktion der Regierungsparteien: ÖVP-Mediensprecher Kurt Egger und Eva Blimlinger (Grüne) sind mit dem Paket zufrieden. Es sei "wirklich ein großes Stück gelungen", hielt Blimlinger fest. Egger sieht nicht nur eine günstigere Lösung für Gebührenzahler, sondern auch einen Beitrag zum Erhalt der Medienvielfalt in Österreich. Medienministerin Susanne Raab wies zum wiederholten Male darauf hin, dass es durch die Novelle zu einer deutlichen Reduzierung des ORF-Beitrags kommen wird.