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Mann mit Geldscheinen
Österreicher müssen wieder tief ins Börserl greifen.
Österreicher müssen wieder tief ins Börserl greifen.
iStock.com/Christian Horz

Das wird für die Österreicher ab 1. Juli teurer

01.07.2021 um 15:34, Maximilian Sperr
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Neue Regelungen zum 1. Juli schlagen sich aufs Börserl der Österreicher nieder.

Mit Donnerstag kommen erhebliche Erleichterungen in Sachen Corona-Öffnung: Die Sperrstunde fällt weg, in vielen Teilen Österreichs gehört die Maskenpflicht der Vergangenheit an. Durch die 3G-Regel kann wieder ein „normales“ Leben im Land stattfinden. Das Wichtigst kurz und kompakt zusammengefasst:

Keine Steuergrenze für Warensendungen

Zollfreigrenze abgeschafft: Bisher muss man bis zum einem Warenwert von 22 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Wer sich nun etwas aus Asien oder Normamerika bestellt, muss jeden Cent außerhalb der EU versteuern. Schnäppchenkäufe sollen so der Vergangenheit angehören. Wie gehabt muss die Ware darüber hinaus ab einem Wert von 150 Euro verzollt werden.

Neuwagen werden noch teurer

NoVa-Erhöhung: Die Normverbrauchsabgabe (NoVa), die beim Kauf eines Neuwagens zu leisten ist, wird ab 1. Juli deutlich erhöht. Die Höhe richtet sich dabei nach dem CO2-Ausstoß. Zudem soll sie jährlich angehoben werden.  "Wir wollen klimafreundliche Mobilität fördern, darum sollen nur Neuwägen teurer werden", so Umweltministerin Leonore Gewessler. Klimaschonende Anfahrtsmethoden sollen dafür einen Steuerbonus erhalten.Pendler, die mit dem Fahrrad oder öffenlichen Verkehrsmitteln anreisen, sollen spürbare Steuervergünstigungen erhalten.

In diesem Fall, können Mitarbeiter oder Angestellter alle Öffi-Tickets (nur am Wohnort/Arbeitsort gültig) von der Einkommenssteuer abziehen.

Steuerstundung endet mit 30. Juni

Schulden werden fällig: Insgesamt wurden in Österreich knapp 5,5 Milliarden Euro an Steuern auf Grund der Corona Hilfen gestundet. Ab Donnerstag werden die Schuldner wieder zur Kasse gebeten.

Bis vergangenen Mittwoch hatte man noch die Möglichkeit, über das Onlineportal des Finanzamtes eine Ratenzahlung zu beantragen. Mit diesem Antrag hat man 36 Monate Zeit, den offenen Betrag zu begleichen.

Über den Sommer läuft noch die so genannte "Safety-Car"-Phase. In den ersten drei Monaten kann laut Finanzminister und Ressort-Chef Gernot Blümel (ÖVP) nur ein Minimal-Betrag gezahlt werden, "falls es die persönliche Liquiditätssituation erfordert".

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