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Stimmzettel in einer Wahlkabine
Der Nationalrat wird am 29. September 2024 gewählt.
Der Nationalrat wird am 29. September 2024 gewählt.
Jeff Mangione / KURIER / picturedesk.com

Nationalratswahl: Diese 9 Parteien stehen zur Auswahl

03.08.2024 um 16:37, Simone Reitmeier & APA, Red
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Ende September wählt Österreich eine neue Bundesregierung. Insgesamt neun Parteien stehen auf dem Stimmzettel in der Wahlkabine zur Auswahl.

Bei der Nationalratswahl am 29. September werden bundesweit folgende Parteien auf den Stimmzetteln stehen:

  1. ÖVP
  2. SPÖ
  3. FPÖ
  4. GRÜNE
  5. NEOS
  6. KPÖ
  7. BIER
  8. Liste Petrovic
  9. Liste "KEINE"

Diese neuen Parteien haben rechtzeitig vor dem Einreichschluss am Freitagnachmittag um 17.00 Uhr jeweils ausreichend unterstützte Wahlvorschläge eingereicht. Drei weitere Parteien konnten nur in einzelnen Bundesländern genug Unterschriften sammeln, gab das Innenministerium in einer Aussendung bekannt.

Diese drei Parteien sind die als Coronamaßnahmen-kritische Partei bekannt gewordene MFG (in allen Bundesländern außer Burgenland und Kärnten), die "Liste Gaza" (in allen Bundesländern außer Kärnten und Salzburg) und "Die Gelben". Letztere treten nur im Burgenland an - mit dem ehemaligen FPÖ-Politiker Manfred Kölly an der Spitze.

"Servus Partei" nicht dabei

Nicht in der Liste des Innenministeriums findet sich die "Servus Partei", diese verzichtet laut eigenen Angaben gänzlich auf einen Antritt, obwohl sie in mehr als der Hälfte der Bundesländer ausreichend Unterstützer fand, wie sie am Nachmittag bekannt gab. Bereits vor längerem ihren Ausstieg bekannt gegeben hat die Liste "Bestes Österreich". Auch die Liste "Demokratische Alternative" hat es nicht geschafft, ebenso die Liste "DUO".

2.600 Unterschriften nötig

Den bereits im Parlament vertretenen Parteien reichen für den Antritt grundsätzlich die Unterschriften von drei Nationalratsabgeordneten. Parteien, die darauf nicht zurückgreifen können, müssen je nach Größe des Bundeslandes zwischen 100 und 500 Unterschriften von Wahlberechtigten sammeln, in Summe mindestens 2.600. Möglich ist auch ein Antritt nur in einzelnen Bundesländern.

Die Landeswahlbehörden werden die Wahlvorschläge - inklusive Unterstützungserklärungen - jetzt noch genauer überprüfen. Die "für gültig befundenen" werden spätestens am 8. August veröffentlicht. Die Reihenfolge der jeweiligen Veröffentlichung ist dann ausschlaggebend für die Reihung der Parteibezeichnungen auf den jeweiligen Stimmzetteln.

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