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Karin Kneissl im Porträt
Seit 2022 lebt Kneissl im Libanon.
Seit 2022 lebt Kneissl im Libanon.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Kreml-Fürsprache: Kneissl bangt um Staatsbürgerschaft

21.06.2023 um 15:49, Stefanie Hermann
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Ex-Außenministerin Kneissl könnte der Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft drohen. Jetzt nimmt auch Nachfolger Schallenberg Stellung.

Ex-Politikerin Karin Kneissl sorgt weiterhin für Schlagzeilen. 2018 erregte die damalige Außenministerin internationale Aufmerksamkeit, als sie Wladimir Putin zu ihrer Hochzeit in die Südsteiermark einlud. Die Bilder von Kneissls Verbeugung vor dem russischen Machthaber gingen damals um die Welt. Seitdem sorgen die engen Beziehungen zu Russland immer wieder für Wirbel um die im Exil lebende Wienerin.

Chefin bei russischem Thinktank

Erst kürzlich hat Kneissl, die seit 2022 im Libanon lebt, einen neuen Job angenommen. In ihrer neuen Funktion leitet sie den neugegründeten Thinktank "Gorki", der in St. Petersburg ansässig ist. Gorki steht für "Geopolitical Observatory for Russia’s Key Issues" (Geopolitisches Observatorium für Russlands Schlüsselthemen). Dieser Thinktank zielt darauf ab, die Politik Russlands vor allem im Nahen und Mittleren Osten zu definieren.

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Umzug nach Russland nicht ausgeschlossen

Zudem hat Kneissl gegenüber der Nachrichtenagentur Tass durchblicken lassen, einem Umzug nach Russland gegenüber nicht abgeneigt zu sein. Auf die Frage, ob sie auch einen russischen Pass beantragen wolle, äußerte sie sich etwas vorsichtiger. "Österreich vermisst mich jedenfalls nicht", sagte die 58-Jährige.

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Verlust der Staatsbürgerschaft möglich

In Österreich blieben Kneissls Aktivitäten nicht unbemerkt. In einem Interview mit dem Falter lässt der frühere österreichische Botschafter in Moskau und Leiter der Diplomatischen Akademie in Wien, Emil Brix, aufhorchen. Er stellt die Möglichkeit in den Raum, dass Kneissl die rot-weiß-rote Staatsbürgerschaft entzogen werden könnte. Paragraph 33 des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes besagt, dass einem Staatsbürger, der im Dienst eines fremden Staates steht, "die Staatsbürgerschaft zu entziehen ist, wenn er durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik erheblich schädigt".

Für Spionagefälle

Dem widerspricht der renommierte Völkerrechtler Ralph Janik. Obwohl theoretisch möglich, sei die entsprechende gesetzliche Bestimmung sehr unpräzise. Sie ziele zudem auf Fälle von Spionage ab.

Schallenberg zu Kneissl

Mittlerweile hat sich auch der amtierende Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) zu Wort gemeldet. Selbstverständlich habe er eine Meinung zum Verhalten seiner Vorgängerin, lässt Schallenberg auf Puls4 wissen. Einen Entzug der Staatsbürgerschaft hält er jedoch für rechtlich nicht machbar.

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