Arme Kinder in Österreich noch ärmer durch Corona
14 Prozent der österreichischen Bevölkerung sind von Armut bedroht. Das sind rund 1,2 Millionen Menschen. Arm sein, das bedeutet häufig, im Winter die Wohnung nicht heizen zu können, nicht genug Essen im Kühlschrank zu haben oder gar die Miete nicht bezahlen zu können. Besonders gefährdet sind Frauen im Alter, AlleinerzieherInnen, Langzeitarbeitslose, Menschen mit chronischer Erkrankung - und Kinder.
Wer ist arm?
In Österreich gehören 372.000 Kindern und Jugendliche, also jedes 5. Kind, zur Gruppe der von Armut bedrohten. Besonders häufig leben sie in Haushalten mit mehr als drei Kindern, bei Alleinerziehenden oder in Haushalten ohne österreichische StaatsbürgerInnenschaft. Doch was heißt "arm"? Laut Wissenschaft liegt die Schwelle bei 60 Prozent des durchschnittlichen Pro-Kopf-Haushaltseinkommens. Für einen Einpersonenhaushalt liegt sie bei 1.238 Euro im Monat. Pro Kind steigt der Betrag um 371 Euro und liegt dann für einen Erwachsenen mit Kind bei 1609 Euro. Wer weniger hat, ist armutsgefährdet.
Kinderarmut abschaffen! Unterstützt die Petition der @volkshilfe!https://t.co/w5qiJbOWw6
— Sabine Schatz (@SabineSchatz) June 30, 2021
Während die Reichen noch reicher wurden, standen armutsbetroffenen Familien durch Corona vor weiteren Herausforderungen. Das ergibt eine Umfrage der Volkshilfe, die im Juni in ganz Österreich durchgeführt wurde. Laut Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe, gaben fast 80 Prozent an, sich jetzt noch mehr Sorgen über die Zukunft zu machen.
Wie schlecht sie ihre eigene Lebenssituation seit Corona einstufen, hat selbst uns erschüttert.
Und die Situation der Kinder in Österreich zu verbessern, fordert die Volkshilfe die Einführung einer Kindergrundsicherung. Sie soll sich an den monatlichen Kinderkosten orientieren, gleichzeitig müsse die soziale und kostenfreie Infrastruktur (u.a. Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulstandorte) ausgebaut werden. Auch in Deutschland wird über eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro nachgedacht.
Die weiteren Forderungen der Volkshilfe:
- Aufnahme des Rechts auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung (Artikel 30) sowie des Rechts auf Wohnen (Artikel 31) in die österreichische Verfassung.
- Neubau von leistbaren, bedarfsgerechten Wohnungen und eigenmittelfreien Zugang zu Wohnraum über verstärkte Investitionen in den Sozialen Wohnbau und eine Wiedereinführung der Zweckbindung in der Wohnbauförderung.
- Flächendeckende Delogierungsprävention und einen Ausbau der Sozialarbeit durch qualifizierte MitarbeiterInnen in diesem Bereich, um Wohnungslosigkeit zu verhindern.
- Einführung einer Energiegrundsicherung: Alle Haushalte erhalten damit ein fix definiertes Kontingent an Strom und Wärme kostenlos, angepasst an unterschiedliche (regionale) Wohn- und Heizverhältnisse.