Corona-Gefahr an den Grenzen: Kurz bald so streng wie Merkel?
Die Sorge wächst: Lässt sich die nächste Corona-Welle noch verhindern? Vor allem vor der hoch ansteckenden Delta-Variante wird gewarnt. In Deutschland sind bereits rund 30 Prozent aller Neuinfektionen auf die zunächst "indisch" genannte Variante zurückzuführen. Laut führenden Immunlogen wird das Delta-Coronavirus schon sehr bald die vorherrschende Mutante sein.
Merkel macht die Grenzen dicht
Wer nach dem 29. Juni aus seinem Urlaub in Portugal nach Deutschland zurückkehrt, muss vierzehn Tage in Quarantäne - da nützen auch die 3 G nichts! Auch für Geimpfte, Genesene und Getestete heißt es: direkt von der deutschen Grenze ab in die zweiwöchige Absonderung. In Österreich treten am 1. Juli neue Einreiseregelungen in Kraft.
Die neue Verordnung für Österreich ab 1. Juli
Einreise aus Länder mit geringem Corona-Risiko
Wer aus diesen Ländern nach Österreich kommt bzw. wieder einreist muss erstens seinen Grünen Pass oder einen anderen 3 G-Nachweis mitführen und zweitens glaubhaft machen, dass man sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich dort aufgehalten hat. Wenn dieser Nachweis nicht vorliegt, ist binnen 24 Stunden ein Covid-Test vorzunehmen.
Länder mit geringem Risiko sind derzeit laut Gesundheitsministerium
Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, der Vatikan, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam und Zypern.
Einreise aus Virusvariantengebieten
Einreise aus diesen Ländern nach Österreich ist grundsätzlich nicht erlaubt. Allerdings sind Österreicher, EU- und EWR-Bürger ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise aus den Risikoländern ein negatives Ergebnis eines Covid-Tests mitführen, eine Registrierung vornehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne können sie frühestens am fünften Tag mit einem negativen Test beenden. Die Quarantänepflicht entfällt bei Reisen aus beruflichen Zwecken und für Reisen im überwiegenden Interesse Österreichs insbesondere im Bereich Kultur und Sport z.B. für Betreuer und Trainer.
Virusvariantengebiete sind
Großbritannien, Indien, Brasilien, Südafrika. Achtung, Beispiel Portugal in Deutschland: unbedingt vor einer Reise absichern, ob das Ziel in die Liste der Virusvariantengebiete aufgenommen wurde.
Alle anderen Länder
Wer nach Österreich aus anderen Ländern als den oben genannten einreist, muss weiterhin einen 3 G Nachweis vorlegen, zudem besteht Registrierungs - und Quarantänepflicht.
Ausnahmen
Davon ausgenommen sind Pendler, grenzüberschreitende Schul- und Studienbesuche, zu familiären Zwecken oder zum Besuch von Lebenspartnern. Auch für Geimpfte entfällt 14 Tage nach der letzten dafür notwendigen Impfdosis (in Österreich: nach einer Dosis) die Registrierungs- und Quarantänepflicht. Ebenso gilt das für Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr, wenn sie in Begleitung eines vollständig geimpften Erwachsenen einreisen.