Corona-Strafe: So teuer wird 3G-Verstoß
Die Schonfrist ist vorbei. Wer im Fall des Falles keines der 3G nachweisen kann, wird künftig kräftig zur Kasse gebeten. Seit dieser Woche wird der Nachweis der 3G (getestet, genesen, geimpft) nicht nur kontrolliert, sondern im Falle des Verstoßes auch geahndet. 90 Euro dürfen Polizisten als Organmandat ausstellen, wenn kein notwendiger Nachweis vorliegt. Eine entsprechende Regelung fürs Organmandat gab es bislang nur für Maskenverweigerer. Wie immer gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Verordnung gilt auch für Touristen.
Der 3G-Nachweis ist unter anderem für den Besuch in der Gastro, beim Friseur oder Veranstaltungen fällig. Übrigens: An allen Orten, an denen die 3-G-Regel gilt, entfällt dafür die Maskenpflicht grundsätzlich.
In diesen Bereichen gilt die 3G-Regel
- Gastronomie
- Körpernahe Dienstleistungen
- Hotellerie und Beherbergung
- Freizeiteinrichtungen
- Kulturbetriebe (Ausnahme: Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven)
- Nicht öffentliche Sportstätten
- Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmer*innen
- Fach- und Publikumsmessen, Kongresse
- Reisebusse und Ausflugsschiffe