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Dayy GmbH

Versichert bei Carpooling und Carsharing?

03.06.2022 um 11:23, Lukas Steinberger-Weiß
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Umweltfreundlichere Mobilitätsformen wie Carpooling oder Sharing trenden immer mehr. Aber wie sieht es eigentlich mit den versicherungen aus, wenn man das eigene Auto teilt oder in ein geteiltes Auto einsteigt?

Eingeschränkte Parkmöglichkeiten, hohe Preise an den Zapfsäulen und nicht zu unterschätzende Werkstattkosten sowie erschöpfte Kraftstoffvorräte lassen immer mehr Autofahrer zu Alternativen übergehen. Neben dem Verbrauch in der Nutzungsphase ist auch die ressourcenintensive Produktion nicht außer Acht zu lassen: Von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung werden pro Pkw etwa 70 Tonnen Material verbraucht. So boomen neben öffentlichen Verkehrsmitteln auch nachhaltige Lösungen für jene, die nicht komplett auf das Auto verzichten können oder wollen. Laut Statistik Austria wird Carsharing immerhin bereits von 16,5 Prozent der ÖsterreicherInnen zumindest gelegentlich genutzt. Der Versicherer nexible hat als reiner Online-Anbieter ein breites Know-how, wenn es um digitale Angebote geht, die den Alltag in Hinsicht auf Mobilität erleichtern. Daher gibt Jonas Boltz, nexibles Geschäftsführer, Tipps, wie User mit Nachhaltigkeitsbewusstsein innerstädtisches Carsharing oder Carpooling für Langstreckenfahrten über praktische Apps nutzen können. Versicherungstechnisch stellt sich vielen dabei auch die Frage, wie man bei Carsharing-Anbietern oder als Mitreisender bei Mitfahrgelegenheiten abgesichert ist.

Was tun, wenn es kracht?

Bei einem geliehenen Fahrzeug sollte in der Regel die Polizei verständigt werden. Bei den meisten Carsharing-Plattformen ist man zudem verpflichtet, in jedem Fall – also auch dann, wenn nur Sachschäden entstanden sind – den jeweiligen Kundenservice zu informieren. Der Versicherungsexperte Boltz fügt hinzu: „Oftmals muss man ein vorgefertigtes Formular ausfüllen oder einen Schadensbericht schreiben, der innerhalb einer bestimmten Frist an den Anbieter übermittelt werden muss, damit die Versicherung des Vermieters greift.“ Im Normalfall sind Selbstbeteiligungsbeträge bei Schäden am Fahrzeug zugunsten des Kunden auf einen gewissen Betrag begrenzt.

Schutz bei Carpooling?

Wer bei Fremden im Auto mitfährt, hat sich eventuell schon einmal gefragt, was bei einem Unfall passieren würde. „Mitfahrer sind grundsätzlich bei einem vom Fahrer verschuldeten Unfall bereits über die Kfz-Haftpflicht¬versicherung abgesichert, welche auch über nexible.at rasch und einfach online abgeschlossen werden kann“, klärt Boltz auf und führt fort: „Manche Mitfahrzentralen, die Gebühren für die Reservierung einer Mitfahrt beheben, bieten einen zusätzlichen Schutz an, der beispielsweise Hilfe bei Pannen, eine Unfallversicherung, eine Rechtsberatung, oder gar den Rückversand vergessener Gegenstände beinhaltet.“

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