Benko will raus: Antrag auf Luxus-Penthouse statt Zelle
Während René Benko seit über zwei Monaten in der Justizanstalt Josefstadt einsitzt, läuft am Montag sein nächster Versuch, auf freien Fuß zu kommen – zumindest teilweise. Der Antrag: Hausarrest im 1.000-Quadratmeter-Penthouse in der Wiener Innenstadt, ganz ohne Handy und abgeschirmt von der Außenwelt.
Luxus statt Zelle
Das Objekt der Begierde liegt im Herzen Wiens, war einst Wohnsitz von Ex-Bawag-Chef Walter Flöttl – und zuletzt Benkos Rückzugsort als Signa-Boss. 600 Quadratmeter Wohnfläche, dazu 450 Quadratmeter Dachterrasse. Dort, wo einst internationale Deals eingefädelt wurden, will Benko künftig auf seine Anklage warten.
Der Unterschied zur Zelle in der Josefstadt könnte kaum größer sein: Statt zehn Quadratmetern inklusive Klo hätte Benko im Penthouse nicht nur Ausblick, sondern auch reichlich Bewegungsfreiheit. Seine Verteidigung versichert: Kein Kontakt zur Außenwelt, kein Handy, absolute Kooperation.
Staatsanwaltschaft bleibt hart
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bleibt jedoch skeptisch. Sie betont, dass die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft weiterhin vorliegen. Ein neuer Enthaftungsantrag von Anwalt Norbert Wess liegt zwar auf dem Tisch, doch die Erfolgschancen sind gering. Wird der Antrag abgelehnt, verlängert sich die U-Haft automatisch. Die nächste reguläre Haftprüfung wäre ohnehin erst am 27. April.
Anklage
Noch gibt es keine offizielle Bestätigung, doch laut Wirtschaftsmagazin „trend” könnte schon bald eine erste Anklage folgen – mutmaßlich zum Thema „Geldkarussell“ bei der Signa-Kapitalerhöhung 2023. Basis: Telefonüberwachungen, Observierungen, Zeugenaussagen. Benko bestreitet die Vorwürfe.
Update: Keine Entlassung
Am Montagnachmittag ist dann die vorläufige Entscheidung gefallen: Benko bleibt vorerst weiter hinter Gittern. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat seinem Enthaftungsantrag nicht Folge gegeben. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn mitteilt, findet die nächste Haftprüfungsverhandlung spätestens am 10. Juni statt. Von Seiten der Verteidigung gibt es vorerst noch keine Stellungnahme.
Anmerkung der Redaktion
Dieser Artikel wurde zuletzt am 07. April 2025, um 17:00 Uhr ergänzt.