Kellermayr-Prozess: Justiz überrascht mit Urteil
- „Volkstribunal“-Drohung im Netz
- Zuständigkeit der Justiz
- Gerichtliche Begründung
- Hilfe bei Suizidgedanken
Im Prozess um die Drohungen gegen die oberösterreichische Ärztin Lisa-Maria Kellermayr, die im Sommer 2022 Suizid begangen hat, ist am Mittwoch ein 61-jähriger Deutscher im Landesgericht Wels vom Vorwurf der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge freigesprochen worden. Er soll ihr im Netz u.a. angedroht haben, sie wegen ihrer Äußerungen zu Corona vor ein „Volkstribunal” zu stellen und sie „auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis” zu bringen.
„Volkstribunal“-Drohung im Netz
Es gebe in dem Prozess eine besondere Situation, führte die Richterin aus: Da der Angeklagte in Deutschland lebt und dort die Nachrichten verfasst hat, ist die österreichische Justiz nur dann zuständig, wenn es sich um eine gefährliche Drohung mit Suizidfolge handelt. Für den Straftatbestand der „gewöhnlichen” gefährlichen Drohung aus Deutschland wären die deutschen Behörden zuständig.

Gerichtliche Begründung
Nach Ansicht des Gerichts musste der Angeklagte zum Zeitpunkt, als er seine Nachrichten schrieb, nicht wissen, dass Kellermayr auch von anderer Seite massiv bedroht wurde, oder erkennen, dass sie suizidgefährdet gewesen sei, so die Begründung sinngemäß. Auch war man nicht überzeugt, dass seine Botschaften Mitauslöser des Suizids waren.
Hier bekommen Sie Hilfe
Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.