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Ein Absperrband auf dem der Schriftzug "Polizeiabsperrung" zu lesen ist und in dessen Hintergrund sich ein leicht verschwommen erscheinendes Polizeiauto befindet
Die Grazer Polizei sieht sich für den Akademikerball bestens gerüstet
Die Grazer Polizei sieht sich für den Akademikerball bestens gerüstet
iStock.com/ofc pictures

Akademikerball 2025: Sperrzonen und Protestmarsch

25.01.2025 um 15:31, Stefan Kohlmaier
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Am 25. Jänner 2025 wird Graz für den Akademikerball und einen geplanten Protestmarsch gesperrt. Welche Bereiche betroffen sind, erfahrt ihr hier.

Am Samstag, den 25. Jänner 2025, wird im Grazer Congress erneut der Akademikerball stattfinden. Im Vorfeld hat die örtliche Sicherheitsbehörde ein Platzverbot im Bereich rund um das Kongresszentrum verhängt. Da für diesen Abend auch eine Versammlung in der Innenstadt angemeldet wurde, ist mit Einschränkungen und Sperren zu rechnen. 

Platzverbot rund um den Grazer Congress

Ab 16:00 Uhr gilt ein Platzverbot gemäß § 36 SPG in einem bestimmten Bereich der Innenstadt. Betroffen sind die Albrechtgasse entlang der Hauskante von der Einmündung zum Andreas-Hofer-Platz bis zur Schmiedgasse Nr. 2, die Schmiedgasse der Hauskante entlang der Fahrbahn bis zur östlichen Hausecke der Landhausgasse samt Gehsteig, die Landhausgasse von der östlichen Hausecke bis zur Landhausgasse Nr. 7 Ecke Joanneumsviertel, (die Fahrbahn querend) die Landhausasse Nr. 16 entlang der Hauskante bis zum Andreas-Hofer-Platz. Das Platzverbot bleibt so lange in Kraft, wie die Sicherheitsbehörde es für notwendig erachtet. 

Geplanter Marsch führt durch die Stadt

Der geplante Marsch beginnt um 17:00 Uhr am Mariahilferplatz. Von dort geht es über den Lendkai und die Erzherzog-Johann-Brücke weiter zur Neutorgasse und zum Joanneumring. Ziel des Marsches ist der Hauptplatz, wo er voraussichtlich um 17:45 Uhr eintreffen wird. 

Zahlreiche Sicherheitskräfte vor Ort

Die steirische Polizei wird mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort sein. Ziel ist es, sowohl die störungsfreie Durchführung des Akademikerballs als auch das verfassungsrechtliche Recht auf Versammlungsfreiheit zu sichern. Dabei wird auf eine Balance zwischen Sicherheit und Grundrechten geachtet.

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