Häusliche Gewalt: Tennis-Star Zverev vor Gericht
Tennis-Star Alexander Zverev hat sich bei den French Open in Paris in die dritte Runde gespielt. Abseits des Courts läuft es für den 27-Jährigen aktuell nicht so rosig. Ex-Freundin Brenda Patea wirft Zverev vor, sie gewürgt zu haben. Zverev bestreitet das. Heute, 31. Mai 2024, startet der Prozess am Amtsgericht Berlin.
Kurze Beziehung
Zverev und Patea waren von 2019 bis 2020 liiert. Aus dieser Zeit stammt auch die gemeinsame Tochter Mayla (3). Die Beziehung hat aber nicht lange gehalten. Noch vor der Geburt der kleinen Mayla hat sich das Paar nach nur acht Monaten getrennt. Der Vorfall, den Patea ihrem Ex-Freund vorwirft, soll sich in der Nacht von 20. auf 21. Mai 2020 ereignet haben. Anzeige erstattet hat die heute 30-Jährige aber erst im Oktober 2021. Kurz zuvor hatte sich Zverev erstmals mit seiner neuen Partnerin Sophia Thomalla (34) öffentlich gezeigt.
Berufung gegen Strafbefehl
Bereits damals landete der Fall vor Gericht. Gegenstand der heute startenden Verhandlung ist ein Strafbefehl von 450.000 Euro gegen den Olympiasieger, der bereits im Oktober 2023 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten erlassen wurde. Zverev hat dagegen Berufung eingelegt. Der Widerspruch soll nun in zehn Verhandlungstagen geklärt werden. Ex-Partnerin Patea tritt als Nebenklägerin auf. Ein Urteil wird für den 19. Juli 2024 erwartet.
Zverev gelassen
Zverev sieht dem Prozess einigermaßen gelassen entgegen. "Am Ende des Tages glaube ich ans deutsche Rechtssystem und an die Wahrheit. Ich weiß, was ich getan habe, und ich weiß, was ich nicht getan habe", sagt Zverev gegenüber der Bild. "Das wird am Ende des Tages herauskommen, und darauf muss ich vertrauen. Ich glaube, dass ich nicht verlieren werde."
Auch der Rechtsbeistand des Tennisspielers ist zuversichtlich. Um die Anklage zu entkräften, hat man Rechtsmediziner Prof. Dr. Michael Tsokos hinzugezogen. "Aufgrund der objektivierbaren Befunde bestehen erhebliche Ungereimtheiten, die aus rechtsmedizinischer Sicht nicht nachvollziehbar sind", so der Mediziner. "Oder anders ausgedrückt: Es ist praktisch unmöglich, dass sich der Sachverhalt wie von der Anzeigenerstatterin behauptet zugetragen hat."