EU-Gesetz als weitere Herausforderung für Lieferketten
Schwierigkeiten in den Lieferketten, seit Monaten in beinahe allen Branchen das vorherrschende Thema. Die Gründe sind vielfältig: die politische Lage mit Krieg und Sanktionen, steigende Energie- und Rohstoffpreise, die Corona-Pandemie und damit verbunden der Ausfall von Mitarbeitern, der generelle Fachkräftemangel und jetzt kommt das neue Europäische Lieferkettengesetz hinzu.
Die Europäische Kommission nimmt Unternehmen damit hart in die Pflicht. Im Erstentwurf des Gesetzes heißt es, dass Konzerne selbst ihre internationalen Lieferketten zu kontrollieren und zu optimieren haben. Alle Zulieferer müssen die Vorschriften zum Klima- und Umweltschutz einhalten sowie die Menschenrechte achten. Die verbindlichen Rechtsschriften gelten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Damit soll gegen ausbeuterische und umweltschädliche Praktiken wie Kinderarbeit oder Rodungen im Regenwald weltweit entgegengewirkt werden.
Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro jährlich werden genau beobachtet. Betroffen sind laut Kommission rund 13.000 EU-Firmen und 4.000 Firmen aus Drittstaaten. Manager sind im Rahmen des neuen Gesetzes auch verpflichtet ihr Unternehmen auf die Begrenzung der globalen Erderwärmung von maximal 1,5 Grad Celsius auszurichten. Das neue Lieferkettengesetz gelte bei Anwendung zudem nicht nur für den Konzern, sondern auch für sämtliche Tochtergesellschaften und deren Wertschöpfungskette. Werden die Regelungen nicht eingehalten, drohen erhebliche Strafen. Kleinstunternehmen sowie KMUs sind von diesen vorgeschlagenen neuen europaweiten Vorschriften nicht direkt betroffen.
Textilindustrie, Bergbau und Landwirtschaft besonders im Fokus
Diese Branchen tragen ein höheres Risiko, dass Umweltzerstörung und unfaire und nicht soziale Arbeitsbedingungen auf der Tagesordnung stehen. Unternehmen in diesen Sektoren mit 250 Angestellten und 40 Millionen Euro Umsatz werden im neuen EU-Lieferkettengesetzesentwurf bereits aufgefordert, ihre Lieferanten genau unter die Lupe zu nehmen. Dies gilt ebenso für Unternehmen aus Drittstaaten, hier muss der Umsatz jedoch ausschließlich in der EU erwirtschaftet werden.
Machbarkeitsprüfung
Österreichs Nachbarn wie Frankreich oder Deutschland haben bereits eigene Gesetze beschlossen. Die EU-Vorschrift würden in einigen Punkten noch weitergehen. In Österreich sind die Meinungen zum neuen EU-Lieferkettengesetzesvorschlag positiv, wenn dieses neue Gesetz, nicht noch mehr Bürokratie bringt. Die Wirtschaftskammer spricht sich klar für einheitliche Regelungen aus. Jedoch wird betont, dass diese Normen auch für Unternehmen in der Praxis umsetzbar sein müssen. Auch die Industriellenvereinigung unterstützt die neue Gesetzesvorlage. Nicht nur den großen Konzernen, sondern auch den Klein- und Mittelbetrieben müsse bei der Umsetzung von der Politik unter die Arme gegriffen werden. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck sieht diese Entwicklungen auf EU-Ebene positiv. Vermieden werden muss jedoch ein weiteres Bürokratiemonster.
Die Gesetzesvorlage muss vom Europaparlament und den EU-Ländern nach Verhandlungen noch beschlossen werden. Kommt es zu einer Einigung haben alle Mitgliedsstaaten zwei Jahre lang Zeit, die Richtlinien des neuen Gesetzes umzusetzen und der Kommission dementsprechend zu berichten.