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Polizei und Feuerwehr vor der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau.
Der 21-jährige Grundwehrdiener wurde am 22. Oktober 2024 erschossen.
Der 21-jährige Grundwehrdiener wurde am 22. Oktober 2024 erschossen.
GERT EGGENBERGER / APA / picturedesk.com

Soldat (21) erschossen: Mordanklage gegen Schützen

14.04.2025 um 11:34, Simone Reitmeier
2 min read
Im Oktober vergangenen Jahres wurde ein 21-jähriger Grundwehrdiener tödlich von einem Schuss getroffen. Der mutmaßliche Schütze wird nun wegen Mordes angeklagt.

Im Oktober vergangenen Jahres ist es in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau (Kärnten) zu einem tragischen Zwischenfall gekommen. Ein 21-jähriger Grundwehrdiener wurde von einem Schuss getroffen und getötet. Nun wird gegen den mutmaßlichen Schützen Mordanklage erhoben.

Schuss aus Dienstpistole

Am 22. Oktober 2024 hat sich aus vorerst unklaren Gründen ein Schuss aus der Dienstpistole eines ebenfalls 21-jährigen Wachsoldaten gelöst und den Grundwehrdiener getroffen. Das Opfer wurde mit schweren Verletzungen ins Spital eingeflogen. Die Ärzte konnten allerdings nichts mehr für den 21-Jährigen tun – er starb kurz nach der Einlieferung an den Folgen des Lungendurchschusses. Todesursache war hoher Blutverlust.

Video als Beweismaterial

Grundlage der Anklage ist ein Video aus einer Überwachungskamera, das im Außenbereich aufgenommen wurde. Das spätere Opfer geht darauf in ein Gebäude und verlässt es zwei Minuten später offenbar mit der Schussverletzung. Auch der mutmaßliche Schütze hat sich in dem Gebäude aufgehalten und ist auf dem Video mehrmals zu sehen, wie er das Gebäude verlässt und wieder betritt. „Aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte im Zuge des Gespräches mit dem Opfer seine Dienstwaffe aus dem Holster nahm und den Abzug betätigte“, heißt es in einer Aussendung, berichtet die APA.

Kein Motiv bekannt

Was genau in dem Gebäude vorgefallen ist, wird ein Geschworenengericht klären müssen. Von den Innenräumen gibt es kein Videomaterial. Laut Staatsanwaltschaft Klagenfurt konnte bislang kein Motiv für die Tat ermittelt werden. Der Angeklagte hat stets von einem Unfall gesprochen – was von Gutachtern allerdings bezweifelt wurde.

Anwalt: „Es gibt keinen Hinweis“

Der wegen Mordes angeklagte 21-Jährige wird vom Salzburger Rechtsanwalt Kurt Jelinek vertreten. Gegenüber Medien beteuert dieser, es sei kein Mord gewesen. Es gebe weder ein Motiv noch einen Hinweis auf einen Konflikt zwischen den beiden. Außerdem mache der 21-Jährige auf dem Video nicht den Eindruck eines Mörders. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

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