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Der Plenarsaal des österreichischen Parlaments, leerstehend.
Wenn ein Volksbegehren genug Stimmen erzielt, muss es im Parlament behandelt werden.
Wenn ein Volksbegehren genug Stimmen erzielt, muss es im Parlament behandelt werden.
Andreas Tischler / picturedesk.com

Abgelehnt: Nur vier Volksbegehren schaffen Sprung

19.03.2024 um 08:03, Stefanie Hermann
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Die Eintragungsfrist für 14 Volksbegehren ist zu Ende. Nur vier haben die nötigen Unterschriften geschafft. Sie werden im Nationalrat behandelt.

Gestern, 18. März 2024, ist der Eintragungszeitraum für gleich 14 Volksbegehren zu Ende gegangen. Nur vier von ihnen haben die Hürde von 100.000 Unterschriften geschafft – und das, obwohl rund 6,3 Millionen Menschen in Österreich stimmberechtigt gewesen wären. Abgestimmt werden konnte in jeder beliebigen Gemeinde in Österreich und online über die ID Austria. Mitgezählt haben diesmal auch die bereits im Einleitungsverfahren abgegebenen Unterstützungserklärungen.

Hürde knapp verfehlt

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Den Schwellenwert geschafft haben die Volksbegehren "Essen nicht wegwerfen!", "Glyphosat verbieten!", "Kein NATO-Beitritt" und "Nein zu Atomkraft-Greenwashing". Die Hürde relativ knapp verfehlt haben die Volksbegehren "Frieden durch Neutralität" mit über 98.000 und "Energiepreisexplosion jetzt stoppen" mit rund 97.000 Unterschriften.

 

Volksbegehren Unterschriften
Essen nicht wegwerfen! 126.767
Glyphosat verbieten! 121.734
Kein NATO-Beitritt 109.089
Nein zu Atomkraft-Greenwashing 105.955
Frieden durch Neutralität 98.213
Energiepreisexplosion jetzt stoppen! 97.918
Tägliche Turnstunde 96.211
Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren 91.851
Kein Elektroauto-Zwang 80.299
CO2-Steuer abschaffen 72.667
Parteienförderungen abschaffen 71.678
Energieabgaben streichen – Volksbegehren 69.165
Neutralität Österreichs stärken 65.040
BIST DU GESCHEIT 43.754

Vorläufiges Ergebnis

Die Detailergebnisse für alle 14 Volksbegehren sind auf der BMI-Homepage abrufbar. Bei den Ergebnissen handelt es sich um den vorläufigen Stand. Das endgültige Ergebnis wird die Bundeswahlbehörde bei ihrer Sitzung Anfang April bekannt geben.

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