Schuldig: Urteil für Karmasin rechtskräftig
Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) wurde am 23. Mai 2023 am Wiener Landesgericht erstinstanzlich wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen schuldig gesprochen. Die bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten war bislang nicht rechtsgültig. Die ehemalige Familienministerin legte gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde ein. Die Oberstaatsanwaltschaft ihrerseits wiederum brachte eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch im Vorwurf des schweren Betrugs ein.
Freispruch und Bestätigung
Heute wurde der Fall vor dem obersten Gerichtshof letztinstanzlich entschieden. "Beide Nichtigkeitsbeschwerden haben wir verworfen", heißt es am Ende der Verhandlung. Der Freispruch im Betrugsfall, konkret wegen des Vorwurfs auf widerrechtliche Bezugsfortzahlungen, bleibt damit aufrecht. Sie habe rechtzeitig Wiedergutmachung geleistet, so die Begründung des Gerichts.
Zehn statt 15 Monate bedingt
Die Strafe für wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen wurden reduziert. Der fünfköpfige Senat des Gerichtshofs bestätigte die Strafminderung von 15 auf zehn Monate. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig. Karmasin selbst konnte an der Anhörung krankheitsbedingt nicht teilnehmen.