Plagiatsaffäre: Christine Aschbacher darf Titel behalten
Die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) hat die Diplomarbeit der ehemaligen Arbeitsministerin aus dem Jahr 2006 untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es zwar Mängel bei der Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis geben hat, aber keine bewusste und gezielte Täuschungsabsicht nachgewiesen werden konnte. Der Widerruf des akademischen Grades ist somit nicht begründbar. Das Überprüfungsverfahren wurde eingestellt.
„Plagiatsjäger“ als Auslöser
Ins Rollen brachte die Überprüfung der „Plagiatsjäger“ Stefan Weber, der Anfang des Jahres in der Diplomarbeit „Plagiate, falsche Zitate und mangelnde Deutschkenntnisse“ geortet hatte. Zurückgetreten war Aschbacher aber nicht wegen der Vorwürfe um ihre Diplomarbeit, sondern aufgrund der kurz darauf bekanntgewordenen Passagen aus ihrer Dissertation an der Technischen Universität Bratislava. Auch hier erhob der bekannte Sachverständige Plagiatsvorwürfe und ortete mangelhaftes Deutsch. Besonders Stellen, in denen ein „Forbes“-Artikel ins Deutsche übersetzt wurde, sorgten für Aufsehen. Das Plagiatsverfahren in der Slowakei läuft noch. Aschbacher hatte immer betont, sowohl Diplomarbeit als auch Dissertation, „nach bestem Wissen und Gewissen“ verfasst zu haben.