Neues Gesetz: Was für Radler alles besser wird
Die Zielsetzung des Verkehrsausschusses war ganz klar: die "Förderung des Fahrradverkehrs und des Fußverkehrs." ÖVP, Grüne und Neos stimmten im Nationalrat für die neuen Regeln, FPÖ und Sozialdemokraten dagegen.
Die Änderung der Straßenverkehrsordnung betrifft vor allem Radler im Stadtverkehr. Fahrradfahrer
- haben künftig freie Fahrt bei jenen Kreuzungen, die mit entsprechenden Zusatztafeln ausgestattet wurden.
- müssen bei Rot zwar halten, aber nicht stoppen. Das heißt: Vor der Weiterfahrt müssen die Füße den Boden nicht unbedingt berühren.
Die Novelle unterscheidet außerdem zwei Varianten: Bei normalen Kreuzungen mit einem Pfeil nach rechts auf dem Verkehrsschild darf nur nach rechts abgebogen werden. Sogenannte T-Kreuzungen (das heißt ohne Querverkehr) werden mit neuen Tafelrn ausgestattet: Gerader Pfeil heißt hier, es geht auch geradeaus bei Rot weiter.
Auch das ist neu
- Beim Überholen im Ortsgebiet muss man von Radfahrern mindestens 1,5 Meter Seitenabstand halten,
- außerhalb des Ortsgebiets mindestens 2 Meter.
- In Tempo-30-Zonen darf nebeneinander geradelt werden, neben Kindern unter zwölf Jahren darf man das jetzt überall.
"Aktive Mobilität"
Ihrer Genugtuung über die Novelle ließ die zuständige Verkehrsministerin Leonie Gewesner auf Instagram freien Lauf: