Kickl verliert: "Impfklage" abgewiesen
"Geimpft oder nicht geimpft?" Eine Frage, die nicht nur unseren Alltag seit geraumer Zeit begleitet. Im Falle von FPÖ-Chef Herbert Kickl hat sie nun sogar für ein gerichtliches Nachspiel gesorgt - allerdings anders als vielleicht vermutet. Bei "Fellner live" hatte PR-Berater und Falstaff-Herausgeber Wolfgang Rosam die Vermutung in den Raum gestellt, Kickl könnte heimlich geimpft sein.
Es gibt ja ganz böse Zungen, da muss ich aufpassen, was ich jetzt sage. Ich sage jetzt nicht, dass es so ist, aber ich habe gehört, er wäre schon geimpft.
Impfung könnte Stimmen kosten
Das Gerücht brachte Kickl politisch ordentlich in die Bredouille. Gerade unter der freiheitlichen Wählerschaft ist die Impfskepsis besonders hoch ausgeprägt. Der FP-Chef hat hart daran gearbeitet zu einer Art Gallionsfigur der Impfgegner zu werden. Dazu kommt: Zum Zeitpunkt der Angelegenheit standen die Landtagswahlen in Oberösterreich unmittelbar vor der Tür. Die neugegründete Anti-Impf-Partei drohte der FPÖ auch ohne Glaubwürdigkeitsverlust Kickls herbe Verluste zuzufügen. Das Gerücht eines möglichen "Falschspiels" des FPÖ-Frontmannes wäre zusätzliches Wasser auf den Mühlen des neuen politischen Gegner gewesen. Kickl konnte die Sache also nicht einfach auf sich sitzen lassen.
Der FPÖ-Parteiobmann tritt den Wahrheitsbeweis an.
Kickls Laborbefund
In einer ersten Reaktion hat Kickl deswegen kurzerhand eine Pressekonferenz einberufen, um seine "Unschuld" zu demonstrieren. Arzt und Laborbefund sollten seine Ungeimpftheit belegen. Damit aber nicht genug: Die Aussage, Kickl könnte heimlich gegen Corona geimpft sein, brachte den FPÖ-Chef dermaßen auf die Palme, dass Rosam geklagt hat.
Welche Ehre :Kickl klagt mich! Ich sagte im TV, dass es das Gerücht gäbe , er wäre bereits geimpft und, wenn das tatsächlich so wäre, er zurücktreten müsste. Der Austeiler der Nation wird dünnhäutig. Gut so.Dann befasst sich ein Gericht mit seiner unfassbaren Haltung zur Impfung
— Wolfgang Rosam (@RosamWolfgang) September 19, 2021
Niederlage vor Gericht
Die Klage auf Ehrenbeleidung brachte Kickl beim Wiener Handelsgericht ein. Das Gericht hat die Klage jetzt abgewiesen. Die Begründung ist nicht gänzlich unumstritten. Politiker müssen sich das gefallen lassen, argumentiert das Gericht. Hinzu komme, dass das Gerücht im Konjunktiv wiedergegeben wurde und sich der Beklagte selbst nicht damit identifizierte, so sinngemäß die Klagsabweisung.
"Sieg über die Meinungsfreiheit"
Rosam und sein Rechtsanwalt Alfred Noll sehen darin einen "Sieg über die Meinungsfreiheit". "Wenn man Derartiges in einer politischen TV-Analyse nicht mehr sagen dürfte und Politiker das jederzeit einklagen könnten, hörte sich jeder öffentliche und journalistische politische Diskurs auf", so Rosam.