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Karl-Heinz Grasser auf dem Weg aus dem Gerichtssaal
Das Urteil gegen Karl-Heinz Grasser wurde teilweise aufgehoben.
Das Urteil gegen Karl-Heinz Grasser wurde teilweise aufgehoben.
HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com

Schock nach Urteil: So reagiert Grasser

25.03.2025 um 13:34, Marcel Toifl
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Karl-Heinz Grasser bleibt verurteilt. Der OGH reduziert zwar die Strafe, bestätigt aber den Schuldspruch. Eine Beschwerde beim EGMR ist geplant.

In der Buwog-Causa ist es zu einem rechtskräftigen Urteil gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gekommen. Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Schuldsprüche, reduziert jedoch die Haftstrafen deutlich. Grasser muss für vier Jahre ins Gefängnis. Die Strafe möchte der ehemalige Politiker nicht akzeptieren.

OGH-Entscheidung

Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil des Wiener Straflandesgerichts aus dem Jahr 2020 gegen Karl-Heinz Grasser bestätigt. Der Schuldspruch wegen Untreue und Geschenkannahme bleibt aufrecht. Auch Walter Meischberger, ehemaliger FPÖ-Generalsekretär, wurde rechtskräftig verurteilt. Der OGH hat allerdings beide Haftstrafen deutlich reduziert.

Grasser reagiert

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung hat sich Grasser vor Journalisten geäußert. „Ich weiß, dass es ein Fehlurteil ist“, sagt er und kündigt an, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzurufen. Grasser zeigt sich enttäuscht, da er mit einem Freispruch gerechnet habe.

Haftantritt steht bevor

Trotz der geplanten Beschwerde beim EGMR muss Karl-Heinz Grasser seine Haft antreten. Eine aufschiebende Wirkung hat der Antrag nicht. Auf Nachfrage bestätigt Grasser: „Ja, das wird offensichtlich so sein.“ Wann genau der Haftantritt erfolgt, ist derzeit nicht bekannt.

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