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Karl-Heinz Grasser auf dem Weg aus dem Gerichtssaal
Das Urteil gegen Karl-Heinz Grasser wurde teilweise aufgehoben.
Das Urteil gegen Karl-Heinz Grasser wurde teilweise aufgehoben.
HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com

Hammer-Urteil: Grasser muss hinter Gitter

25.03.2025 um 10:25, Stefanie Hermann & APA, Red
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Die Causa Buwog ist rechtskräftig abgeschlossen. Der OGH bestätigte die Urteile, halbierte aber die Haftstrafen für Grasser und Meischberger.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das erstinstanzliche Untreue- und Geschenkannahme-Urteil gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Buwog-Causa bestätigt, das Strafausmaß aber auf vier Jahre Freiheitsstrafe halbiert. Grasser wurde 2020 vom Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt.

OGH-Entscheidung

Das Strafausmaß für Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger halbierte der OGH auf 3,5 Jahre Freiheitsstrafe. Die Vorsitzende des OGH-Richtersenats, Christa Hetlinger, betonte bei der Urteilsverkündung am Dienstag, dass die Causen Buwog und Terminal Tower Linz mit heute rechtskräftig erledigt sind. Die Vorwürfe gegen Grasser in Bezug auf Beweismittelfälschung wurden aufgehoben.

Rechtskräftiger Abschluss

Der Oberste Gerichtshof hat das Strafausmaß für Karl-Heinz Grasser deutlich reduziert. Ursprünglich wurde er 2020 zu acht Jahren Haft verurteilt, nun wurde die Strafe auf vier Jahre gesenkt. Das Strafausmaß für Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger halbierte der OGH auf 3,5 Jahre Freiheitsstrafe.

Die Vorsitzende des OGH-Richtersenats, Christa Hetlinger, betonte bei der Urteilsverkündung am Dienstag, dass die Causen Buwog und Terminal Tower Linz mit heute rechtskräftig erledigt sind.

Verteidigung scheitert

Die von der Verteidigung wortreich vorgebrachten Verfahrensfehler im Erstprozess und eine Befangenheit der Erstrichterin Marion Hohenecker würden nicht vorliegen, führte die OGH-Senatsvorsitzende aus. Es hätte kein unfaires Verfahren vorgelegen, so der OGH. Die Verteidigung hatte mehrmals die Besetzung des Erstgerichts unter Richterin Hohenecker als „nicht neutral” und „parteiisch” kritisiert.

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