Paukenschlag: Karl-Heinz Grasser beantragt Privatkonkurs
Inhalt
- Historisches Korruptionsurteils
- Insolvenzwelle bei Verurteilten
- Haftantritt rückt näher
- Gericht prüft Antrag
Der frühere österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat Privatkonkurs beantragt. Das Schuldenregulierungsverfahren wurde laut Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) beim Bezirksgericht Kitzbühel eingereicht.
Historisches Korruptionsurteils
Die Insolvenz des einstigen Polit-Stars ist eine direkte Folge des langjährigen Strafverfahrens in der sogenannten Buwog-Affäre. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte Ende März 2025 das Urteil gegen Grasser rechtskräftig bestätigt. Es sieht eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine Schadenersatzzahlung in Höhe von rund 9,6 Millionen Euro plus Zinsen vor. Dieser Schaden entstand der Republik durch illegale Provisionszahlungen beim Verkauf der Bundeswohnungen. Neben Grasser wurden auch Walter Meischberger und Karl Petrikovics zur solidarischen Haftung verurteilt. Das bedeutet: Einer muss zahlen, kann sich aber von den anderen anteilige Beträge zurückholen.
Insolvenzwelle bei Verurteilten
Grasser ist nicht der erste unter den Verurteilten, der diesen Schritt geht. Walter Meischberger befindet sich bereits seit Juni 2023 im Insolvenzverfahren. Auch Peter Hochegger, der ein Teilgeständnis abgelegt hatte, bot 2020 eine Vergleichsquote von lediglich 0,15 Prozent an – der Zahlungsplan wurde abgelehnt. Für ihn läuft seit Herbst 2024 ein sogenanntes Abschöpfungsverfahren, bei dem auch zukünftige Vermögenszuwächse an die Gläubiger abgeführt werden müssen. Es ist daher fraglich, ob die Republik jemals den vollen Schaden ersetzt bekommt. Karl Petrikovics könnte als letzter potenziell haftbarer verbleiben – ob er zahlungsfähig ist, ist jedoch unklar.
Haftantritt rückt näher
Während das Insolvenzverfahren anläuft, rückt auch der Haftantritt für Grasser näher: Nachdem der OGH am Montag dieser Woche das schriftliche Urteil übermittelt hat (212 Seiten), wird es nun vom Straflandesgericht Wien weiterbearbeitet. Sobald die sogenannte Endausfertigung erfolgt ist, ergeht die Aufforderung zum Haftantritt. Grasser und die weiteren Verurteilten haben dann vier Wochen Zeit, ihre Haft anzutreten – eine Frist, die nur in Ausnahmefällen verlängert werden kann.
Gericht prüft Antrag
In einer Aussendung am Mittwochvormittag bestätigte der KSV1870, dass Grasser das Verfahren am Bezirksgericht Kitzbühel beantragt habe. Weitere Details zur Insolvenz lagen dem Verband zunächst nicht vor. „Das Gericht prüft nun, ob die Insolvenzvoraussetzungen gegeben sind“, so der KSV1870 in seiner Mitteilung.