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Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein mit FFP-2 Maske vor der europäischen und österreichischen Flagge.
Der Gesundheitsminister fordert zum Impfen auf.
Der Gesundheitsminister fordert zum Impfen auf.
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Impfpflicht ist fix: Das sind die Details

21.01.2022 um 08:13, Stefanie Hermann
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Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zur Impfpflicht.

Mit großer Mehrheit (137 zu 33 Stimmen) ist die Impfpflicht im Parlament beschlossen worden. In Kraft treten wird sie in drei Phasen bis Mitte März. Das sind die Details der Regelung.

1. Für wen gilt die Impfpflicht?

Für alle Personen ab 18 mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich.

2. Für wen gibt es Ausnahmen?

  • Schwangere
  • Genesene, bis zu sechs Monate nach Genesung
  • Jene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können

3. Ab wann gilt die Impfpflicht?

  • Die Impfpflicht gilt ab Februar.
  • Bis Mitte März gibt es eine Eingangsphase ohne Strafen
  • Ab 15. März ist ein aufrechter Impfstatus nachzuweisen
  • Außer Kraft tritt das Gesetz voraussichtlich mit 31. Jänner 2024

4. Wie hoch sind die Strafen, wenn man sich nicht impfen lässt?

  • 600 bis zu 3.600 Euro
  • Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist ausgeschlossen
  • Die Strafe kann erlassen werden, wenn innerhalb von zwei Wochen eine Impfung nachgewiesen wird
  • Einspruch gegen eine Strafverfügung kann binnen 2 Wochen Einspruch bei der Bezirksverwaltungsbehörde erhoben werden


5. Wie wird kontrolliert?

  • In Phase 2 wird der Impfstatus bei offiziellen Amtshandlungen wie Verkehrskontrollen überprüft
  • Ab Phase 3 wird flächendeckend über das Epidemiologische Meldesystem, Impf- und Melderegister kontrolliert
Der Phasenplan des Ministeriums
Die Impflicht kommt in drei Phasen.

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