Details zur Impflicht: So hart wird gestraft
Am Freitag haben weitere Gespräche zur Impfpflicht stattgefunden. Jetzt ist der erste Entwurf zur Impfplicht durchgesickert, wie die ZIB2 berichtet. Die Impfpflicht soll Erst-, Zweit- und Drittimpfung umfassen. Akzeptiert werden alle zugelassenen Impfstoffe (Biontech und Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson). Die Regierung hat sich noch nicht offiziell zu den Details geäußert.
Für wen gilt die Impfpflicht?
Die Impfplicht soll für alle ab 14 Jahren gelten. Ausnahmen gibt es für Schwangere, Genesene und alle, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Nötig ist dafür ein gültiges, ärztliches Attest.
Wie hoch sind die Strafen?
Gestraft wird hart. Die Verwaltungsstrafe kann bis zu 600 Euro alle drei Monate betragen. Der maximale Jahresbetrag ist im Entwurf mit 3.600 Euro festgelegt. Geringere Strafen sind für gewisse Personengruppen vorgesehen. Eingenommene Gelder sollen laut Entwurf lokalen Krankenanstalten zugute kommen. Strafbar soll zudem auch die Fälschung des Impfnachweises sein.
Ab wann gilt die Impfpflicht?
Ab 15. Februar bekommen alle ungeimpften Personen, die 14 Jahre oder älter sind eine Aufforderung zum Impfen. Wer sich bis 15. März nicht impfen hat lassen, kassiert eine Strafe von der Bezirksverwaltungsbehörde.
Der vertrauliche Entwurf für die Impfpflicht, der der #zib2 vorliegt, sieht eine Strafhöhe von 600 Euro alle drei Monate vor, Höchststrafe: 3.600 Euro.
— Martin Thür (@MartinThuer) December 5, 2021
Ausgenommen: Alle bis 14, Schwangere, Genesene bis 180 Tage nach positiven Test und gesundheitliche Gründe. pic.twitter.com/60nXnkYKqy