Erwischt: Verstoß gegen Katzen-Lockdown kostet 500 Euro
Von April bis August dürfen Stubentiger laut Verordnung der deutschen Gemeinde Walldorf (Baden-Würtemberg) ein bestimmtes Gebiet nicht betreten. Dies gilt heuer und die nächsten drei Jahre.
Der Grund: Es handelt sich um das Brutgebiet der seltenen Haubenlerchen. Selten ist wörtlich zu nehmen: Derzeit gibt es genau zwei Brutpaare, eines davon ist untergetaucht. Jetzt hat die Firma, die mit der Überwachung des Gebiets beauftragt ist, Bilder der dort installierten Wildtierkamera ausgewertet.
Umstrittene Verordnung
Bei der Gelegenheit stießen die „Detektive“ auf die kriminelle Katze und forschten die Besitzer aus. Diese reagierten nicht auf die Mahnschreiben. Daraufhin ist die Strafe auf 500 Euro angestiegen.
Den Katzenbesitzern von Walldorf bleibt nichts anderes übrig, als ihre Katen noch bis August eingesperrt zu lassen. Oder sie an der Leine spazieren zu führen...