Rauch: Genesung ist nicht genug
Zum 1. Juni gibt es weitreichende Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen. Mit der Gesetzesnovelle werden auch die Regeln für den grünen Pass angepasst. Für eine Grundimmunisierung sind künftig drei Impfungen nötig.
Änderungen beim Grünen Pass
Bisher galt eine Genesung vor der ersten Impfung als eigenes immunologisches Ereignis. Künftig sind für den Grünen Pass generell drei Impfungen nötig. Jede Genesung gilt weiterhin sechs Monate, sie ersetzt aber keine Impfung mehr.Änderungen bringt das nur für sehr wenige Menschen, die vor ihrer ersten Impfungan Corona erkrankt waren. Zusätzlich entfallen mit der Neuregelung die Mindestabstände zwischen den Impfungen. Sie sind weiterhin medizinisch empfohlen, aber nicht mehr Voraussetzung für das Ausstellen eines Impfzertifikats.
Die Pandemie verschafft uns jetzt eine Atempause. Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel und Impfpflicht werden über den Sommer ausgesetzt. 1/3
— Johannes Rauch (@johannes_rauch) May 24, 2022
Maske fällt zum 1. Juni
Masken müssen ab 1. Juni nur noch in Krankenanstalten, Kuranstalten und sonstigen Orte, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, sowie Alten- und Pflegeheimen getragen werden. Ausnahmen gibt es in Wien. Aber: Das Gesundheitsministerium rechnet damit, dass es sich lediglich um eine "Pause" handelt. Wenn die Infektionszahlen wieder steigen, wird die Maske im Herbst wieder eingeführt. Bei einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage kann es auch vorher zu einer Änderung kommen.