RECHTLICHES ZUM KUNST- UND ANTIQUITÄTENKAUF
In wenigen Bereichen ist es für den Konsumenten bzw. Nicht-Fachmann so schwierig einzuschätzen, was der „wahre“ oder angemessene Wert für eine Sache ist, als im Kunst- oder Antiquitätenhandel.
Häufigstes Problem sind Fälschungen bzw. sonst eine hohe/überhöhte Preisgestaltung. Es empfiehlt sich daher jedenfalls, vor Abschluss eines derartigen Kaufes einen Fachmann/Sachverständigen zu Rate zu ziehen, um zu ermitteln, ob der verlangte Preis vertretbar ist.
In Fällen, in denen der Verkauf bereits abgeschlossen ist, gibt es zahlreiche rechtliche Möglichkeiten, geschlossene Verträge anzufechten. Eine wesentliche ist die sogenannte „Verkürzung über die Hälfte“, im lateinischen Fachjargon „laesio enormis“. Diese liegt dann vor, wenn die gekaufte Ware objektiv nicht einmal die Hälfte dessen wert ist, was man dafür bezahlt hat.
Wenn dies der Fall ist, kann der Vertrag entweder rückabgewickelt werden – Ware retour und Geld retour – oder vom Verkäufer die Differenz zurückbezahlt werden. Andere Rechtsbehelfe sind unter anderem die Irrtumsanfechtung oder Vertragsanfechtung wegen Wuchers. Vor derartigen Käufen vor allem im Internet ist aus meiner Sicht jedenfalls vorher eine umfangreiche Recherche zum Verkäufer und dessen Seriosität anzustellen.
Dr. Gernot Sattlegger (37) ist Rechtsanwalt und Partner
der in Linz und Wien tätigen
Anwaltssocietät Sattlegger, Dorninger, Steiner & Partner.