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Frau plant Reise am Schreibtisch
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Reise-Planung: Wo Fehler lauern

25.01.2021 um 09:42, Rudolf Grüner
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So Corona will, dürfen wir bald wieder die Reisekoffer packen. Was bei der Buchung jetzt zu beachten ist, hat ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner zusammengefasst.

Die Pandemie hat uns die Ferienfreuden gehörig getrübt. Viele wollen aber demnächst wieder an Berg, See und Strand. Wer jetzt seine Urlaubsplanung angeht, sollte vor allem die rechtlichen Aspekte nicht aus den Augen lassen, rät Juristin Verena Pronebner vom ÖAMTC. Damit die geplante Ferienreise nicht zum finanziellen Fiasko wird, sollten Sie diese Punkte beachten.

Fünf Punkte für einen sicheren Reiseschutz

Pauschalreise buchen: Wer sich größtmöglich absichern will, sollte eine Pauschalreise buchen. „So ist man rechtlich am besten abgesichert, falls die Reise nicht angetreten werden kann“, so die ÖAMTC-Expertin. Plus: Der Rechtsschutz gilt auch im Falle der Insolvenz des Veranstalters. In beiden Fällen bekommt man die getätigten Reisekosten zurück.

Restrisiko beachten: Will man die Reise aus eigenen (gesundheitlichen) Bedenken oder aufgrund von coronabedingten Einschränkungen nicht antreten, ist eine kostenlose Stornierung eventuell nicht möglich. Pronebner: „Diese könnte vom Veranstalter abgelehnt werden, wenn zum Zeitpunkt der Reisebuchung ein bestimmter Umstand schon bekannt war.“ Etwa, dass die Pandemie die Lage vor Ort weiter maßgeblich beeinflussen könnte. Eine kostenlose Stornierung würde erst dann greifen, wenn zusätzliche außergewöhnliche Umstände zum Tragen kämen. Zum Beispiel im Fall von Naturkatastrophen. 

Auf Nummer sicher gehen: Wir alle wissen nicht, ob und wie Corona uns den nächsten Urlaub versalzt. Wer trotzdem seine Reise jetzt buchen will, sollte sich vom Veranstalter schriftlich zusichern lassen, dass ein kostenloses Storno aufgrund der Pandemie möglich ist, rät Pronebner.

Hotel buchen: Wer auf eigene Faust nach einem Hotel im In- oder Ausland sucht, sollte die jeweiligen Stornobedingungen genau studieren. Die Expertin rät zu einer individuellen Vereinbarung, um im Fall des Falles noch möglichst kurzfristig stornieren zu können. Österreichische Beherbergungsbetriebe würde sich ihrer Erfahrung nach hier meist sehr kulant zeigen. Ob im Falle eines Lockdowns mit verordneten Hotelschließungen das Recht auf kostenfreien Rücktritt besteht, hängt vom Recht des jeweiligen Staates ab. In Österreich hat der Kunde hier mit keinerlei Problemen zu rechnen. Er bekommt sein Geld zurück.

Flug buchen: Wer sein Ticket bezahlt, kann nicht unbedingt mit einem kostenfreien Rücktritt rechnen. „Mit dem Kauf hat man grundsätzlich eine sichere und weitgehend pünktliche Beförderung an die gewünschte Destination gebucht, nicht aber den problemlosen Aufenthalt vor Ort", präzisiert die Juristin. Zudem gibt es weiterhin keine Absicherung vor Airline-Insolvenzen. Pronebner: „Eine frühe Buchung und Bezahlung des Fluges kann also riskant sein.“

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