Tirol: „Problemwolf“ zum Abschuss freigegeben
Das Tier, dem über 50 Risse zugeordnet werden, darf in den in den Jagdgebieten der Gemeinden St. Sigmund, Oetz, Haiming, Silz, Stams und Rietz für einen Zeitraum von 60 Tagen geschossen werden. Der Bescheid wurde von Landeshauptmann-Stv. Josef Geisler (ÖVP) unterzeichnet.
Wir haben höchsten Handlungsbedarf, um weitere ernste Schäden abzuwenden – Landeshauptmann-Stv. Josef Geisler in einer Aussendung.
Schon zuvor wurden eine Entnahmeempfehlung des Fachkuratoriums zur Beurteilung des Verhaltens großer Beutegreifer sowie eine Gefährdungsverordnung der Tiroler Landesregierung für das betreffende Tier ausgesprochen. „Weiters wird anhand der vorliegenden Gutachten ausführlich dargelegt, warum eine Entnahme zur Verhütung weiterer ernster Schäden notwendig ist und keine gelinderen Mittel ergriffen werden können. Auch das Fachkuratorium hat eine Besenderung oder Vergrämung des betreffenden Wolfes als aussichtslos eingestuft und stattdessen die Entnahme empfohlen“, hieß es in einer Aussendung der Tiroler Landesregierung. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde erhoben werden. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde wurde allerdings aberkannt.