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Vier vermummte Frauen in einem syrischen Camp.
Die Salzburgerin hat zwei Kinder von zwei verschiedenen IS-Kämpfern.
Die Salzburgerin hat zwei Kinder von zwei verschiedenen IS-Kämpfern.
DELIL SOULEIMAN / AFP / picturedesk.com

Österreich muss Salzburger IS-Anhängerin zurückholen

12.10.2024 um 12:11, Simone Reitmeier
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Die Salzburgerin Maria G. hat sich als 17-Jährige freiwillig dem IS angeschlossen. Nun wird sie mit ihren zwei Kindern nach Österreich zurückgeholt.

Maria G. lebt seit zehn Jahren als mutmaßliche Anhängerin des Islamischen Staates (IS) in Syrien. Als 17-Jährige verschwand die Salzburgerin 2014 offenbar aus freien Stücken aus ihrem Elternhaus, um sich nach Ansicht der Behörden dem IS anzuschließen. Nun muss sie gemeinsam mit ihren beiden minderjährigen Kindern nach Österreich zurückgeholt werden, wie ihre Anwältin Doris Hawelka nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) mitteilte.

Zwei Kinder von IS-Kämpfern

Seit der Zerschlagung des Islamischen Staates 2019 lebt die junge Mutter in einem kurdischen Internierungslager – gemeinsam mit ihren zwei Söhnen, die sie von zwei verschiedenen IS-Kämpfern bekommen hat. Wenige Monate vor ihrem Verschwinden aus Salzburg konvertierte sie als Minderjährige zum Islam. Politologe Thomas Schmidinger erklärte in einer Ö1-Sendung, das Mädchen sei damals wohl auf IS-Propaganda hereingefallen. Ihr sei bewusst, dass sie in Österreich ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation erwarte. Lieber sitze sie jedoch in Österreich in Haft, als weiter in dem Lager mit haftähnlichen Zuständen zu leben. Indizien, dass sie an Kampfhandlungen oder anderen Gewalttaten beteiligt war, gebe es nicht.

Außenministerium weigert sich

Bereits 2019 wandten sich die Eltern an das Außenministerium und baten darum, ihre Tochter und Enkelkinder zurückzuholen. Dies wurde jedoch abgelehnt, man hätte nur die Kinder, nicht aber die Mutter nach Österreich holen wollen. Die Eltern lehnten das jedoch ab. Ein von Hawelka gestellter formaler Antrag auf Rückholung wurde 2023 vom Bundesverwaltungsgericht ebenfalls abgelehnt, da sich die Frau freiwillig dem IS angeschlossen habe und ein hoher Grad an Eigenverschuldung vorliegt.

Nun werden alle drei zurückgeholt

Dieser Bescheid wurde jedoch von der Rechtsanwältin erfolgreich beeinsprucht. Alle drei – die Kinder und die Mutter – müssen aus dem nordsyrischen Camp nach Österreich zurückgeholt werden. Grund dafür sei, dass das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Frau und ihrer Kinder gefährdet seien. „Das BVwG folgte der Argumentation, dass das Außenministerium das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Kindeswohl bisher nicht ausreichend berücksichtigt hat“, so Hawelka.

Weitere Schritte werden geprüft

Das Außenministerium wies am Freitag in einer ersten Stellungnahme darauf hin, dass das Thema „Rechtsfragen von grundlegender Bedeutung“ berühre, zu denen es noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung gebe, berichtete die APA. „Es wird gerade von Expertinnen und Experten im Außenministerium gemeinsam mit der Finanzprokuratur gründlich analysiert. Weitere Schritte werden geprüft.“ Wie ein Sprecher des BVwG am Freitagnachmittag zur APA sagte, lässt das Bundesverwaltungsgericht eine Revision gegen die Erkenntnis zu. Damit kann binnen sechs Wochen eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.

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