Kontakt zu Swift-Attentäter: Wiener IS-Mann frei
In Wien ist ein 19-jähriger irakischer Staatsbürger wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und krimineller Organisation verurteilt worden. Er hatte über soziale Medien Propaganda der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) verbreitet, brutale Hinrichtungsvideos konsumiert und Kontakt zu einem mutmaßlichen Anschlagsplaner gepflegt.
Besonders brisant: Auf seinem Handy wurden auch über 200 kinderpornografische Dateien gefunden. Das Gericht sprach ihn schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon 18 Monate bedingt. Da die Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet wurde, kam der bisher unbescholtene Mann nach der Urteilsverkündung auf freien Fuß.
Radikalisierung und Verbindungen
Der 19-Jährige war als Gebäudetechniker in Ausbildung. Doch während er tagsüber seinem Beruf nachging, radikalisierte er sich online. Er glorifizierte den IS, teilte Propaganda-Videos und stand über soziale Medien mit Gleichgesinnten in Kontakt. Besonders brisant: Er hatte nachweislich Kontakt zu dem Verdächtigen im geplanten Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert in Wien. Die beiden sollen sich in einer Wiener Moschee kennengelernt haben.
Kontakt zum Anschlagsplaner
Im Ermittlungsverfahren hatte der Angeklagte den Kontakt zum Swift-Attentäter zunächst bestritten. Erst als die Staatsanwaltschaft Beweise vorlegte, räumte er ein, ihn getroffen zu haben. Eine direkte Beteiligung an den Anschlagsplänen konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden. Sein Verteidiger betonte, dass er lediglich bei der Wohnungssuche behilflich gewesen sei. Der Staatsanwalt sah das anders: „Solche Kontakte sind Warnsignale, die wir ernst nehmen müssen.”
IS-Propaganda und Kinderpornografie
Die Ermittler fanden auf seinem Handy über 150 IS-Videos, darunter brutale Exekutionen und öffentliche Hinrichtungen. Ein Video zeigte, wie ein Homosexueller von einem Gebäude gestoßen wurde. Zusätzlich wurden über 200 kinderpornografische Dateien sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete das Material als „abscheulich”. In diesem Zusammenhang läuft ein separates Strafverfahren.
Das Urteil
Das Wiener Landesgericht sprach den 19-Jährigen schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon 18 Monate bedingt. Durch die Anrechnung der U-Haft galt die Strafe als verbüßt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der vorsitzende Richter stellte klar: „Das sind keine Jugendsünden, sondern gezielte Handlungen, die eine gefährliche Nähe zum IS zeigen.”
Bewährungsauflagen
Neben der Strafe ordnete das Gericht eine dreijährige Bewährungshilfe an. Der Angeklagte muss zudem ein Deradikalisierungsprogramm absolvieren und regelmäßig Nachweise über seine Fortschritte vorlegen. Sein Verteidiger argumentierte, dass sich sein Mandant in der Haft von der IS-Ideologie distanziert habe und nun seine Ausbildung fortsetzen wolle.
IS-Gefahr in sozialen Medien
Die Staatsanwaltschaft warnte davor, dass die Radikalisierung über soziale Medien weiterhin eine ernsthafte Bedrohung darstellt. „Der IS operiert nicht mehr wie früher, sondern setzt gezielt auf Online-Rekrutierung”, so der Ankläger. Der Fall zeigt, wie gefährlich die Verbreitung extremistischer Inhalte auf Plattformen wie TikTok sein kann – und dass junge Männer weiterhin für die Ideologie des IS anfällig sind.