Neuer Bonus: So holt man sich 2.000 Euro zurück
Ab sofort startet der Handwerkerbonus! Damit wird eine breite Palette an Arbeitsleistungen, die von Handwerkern im privaten Wohn- und Lebensbereich erbracht worden sind, gefördert. Für Privatkunden bedeutet das: Bereits bezahlte Kosten aus Sanierungen, Renovierungen und dem Ausbau von Wohnraum können zurückgeholt werden! Auch Arbeitsleistungen, die seit dem 1. März 2024 erbracht wurden, können rückwirkend eingereicht werden.
Bis zu 2.000 Euro Erstattung
Mit dieser Förderung können sich Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten (2024 bis maximal 2.000 Euro netto, 2025 bis maximal 1.500 Euro netto) zurückholen. Insgesamt stehen für die Boni 300 Millionen Euro zur Verfügung. Zu den förderbaren Leistungen zählen unter anderem:
- die Erneuerung von Dächern, Fassaden- und Malerarbeiten,
- Spenglerarbeiten,
- der Austausch von Fenstern,
- diverse Installationen (z. B.: Sanitär, Heizung, Klima),
- Tischlerarbeiten (z. B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer) oder
- Pflasterungen.
Wichtig ist, dass die Rechnungen die Arbeitsleistung gesondert ausweisen.
Wer darf den Antrag für den Handwerkerbonus stellen?
Ob Eigentümer oder Mieter – das spielt keine Rolle. Man muss jedoch in der Wohneinheit, in der die Arbeiten durchgeführt wurden, einen Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Vermieter sind daher von der Förderung ausgeschlossen. Der Bonus gilt für eine Person bzw. eine Wohneinheit. Das heißt, auch wenn mehrere Personen darin wohnen, wird maximal 2.000/1.500 Euro ausbezahlt. Allerdings können mehrere, auf eine Person ausgestellte, Rechnungen zusammengefasst werden. Der Mindestbetrag für eine Förderung liegt bei 250 Euro.
Wie funktioniert der Antrag?
Zunächst besucht man die Webseite des Handwerkerbonus. Dort stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl, um den Antrag einzubringen: Mittels ID Austria oder, falls diese nicht vorhanden ist, indem man einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) hochlädt. Anschließend wird das Antragsformular ausgefüllt sowie ein PDF der Rechnung und des Zahlungsnachweises (z. B. einen Überweisungsbeleg) hochgeladen. Wer keine Online-Möglichkeit hat, findet Unterstützung beim Handwerksbetrieb oder im Gemeindeamt.
Unter der Webseite stehen außerdem detaillierte Videoanleitungen für die Antragstellung zur Verfügung. Informationen erhält man auch über das Callcenter unter der Hotline +43 50506 859 333.