Es ist fix: Benko bleibt in U-Haft
Am Donnerstagnachmittag wurde Signa-Gründer René Benko in Innsbruck festgenommen. Noch am selben Tag ist Benko in die Justizanstalt Wien-Josefstadt überstellt worden. Nun hat das Straflandesgericht Wien entschieden: Benko bleibt hinter Gittern.
U-Haft verhängt
Das Gericht stützt sich auf die Begründung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA): Es bestehe dringender Tatverdacht wegen Untreue und betrügerischer Krida. Zudem bestehe sowohl Verdunkelungs- als auch Tatbegehungsgefahr. Anders als bei U-Haft wegen Fluchtgefahr ist das Freikommen auf Kaution in diesem Fall ausgeschlossen. Die Entscheidung, Benko in Untersuchungshaft zu behalten, ist rechtskräftig.
Erneute Evaluierung am 7. Februar
Benko soll bei seiner heutigen Einvernahme im Beisein seines Verteidigers geschwiegen haben. Die Untersuchungshaft gilt vorerst bis zum 7. Februar 2025. Dann entscheidet das Gericht, ob Benko weiterhin in Haft bleiben muss. Im schlimmsten Fall könnte der einstige Immobilienmogul für bis zu zwei Jahre in U-Haft bleiben.
Unabhängig vom Tat- oder Wohnort bleibt das Landesgericht für Strafsachen Wien zuständig, da die Ermittlungen von der WKStA geführt werden.
Es gilt die Unschuldsvermutung.