Radikale Änderung: EU will Pensionisten zum Führerschein-Check schicken
Die geplante Führerscheinreform der EU-Kommission soll zur Vermeidung von Verkehrstoten beitragen. Ein Punkt des Vorschlags birgt aber ein gehöriges Sprengpotenzial: Ab 70 Jahren soll die Lenkberechtigung nur mehr für fünf Jahre ausgestellt werden. Danach muss man die Fahrtüchtigkeit erneut überprüfen lassen.
Sicherheit im Mittelpunkt
Im Fokus des Gesetzesentwurfs steht die Straßenverkehrssicherheit. Im Vorjahr verloren europaweit mehr als 20.000 Menschen ihr Leben auf den Straßen. Ziel ist es, dass sich diese Zahl bis 2050 radikal ändert und möglichst gegen null geht. Neben der Einführung des digitalen Führerscheins, der Vereinheitlichung der Fahrschulausbildung und der grenzüberschreitenden Ahndung von schweren Verkehrsdelikten, droht für ältere Verkehrsteilnehmer ein großer Einschnitt. Sie sollen ab 70 Jahren alle fünf Jahre zu einem Fahrtauglichkeitscheck verpflichtet werden. Wie diese Überprüfung genau aussehen soll, ist allerdings noch unklar. Im Gesetzesentwurf werden "eine regelmäßige medizinische Untersuchung und andere Maßnahmen wie etwa Auffrischungskurse" empfohlen.
Seniorenrat läuft Sturm
Ein klares "Nein" zu den EU-Plänen, kommt von den Seniorenratspräsidenten Peter Kostelka und Ingrid Korosec. "Leider tauchen immer wieder Forderungen nach Alterslimits für Führerscheinbesitzer oder Fahrbeschränkungen für Ältere auf. Jetzt plant die EU Befristungen und Überprüfungen nur für ältere Führerscheinbesitzer einzuführen. Das ist ein klarer Fall von Altersdiskriminierung, das darf so in dieser Form in Österreich nicht umgesetzt werden", kritisiert Kostelka. "Ältere Menschen in ihrer Mobilität einzuschränken hat enorme, negative Auswirkungen auf ihre Lebensqualität. Denn: Mobilität ist die Voraussetzung für ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben! Im Unterschied zu städtischen Gebieten mit ihrem dichten öffentlichen Verkehrsnetz sind im ländlichen Bereich Auto und Führerschein vielfach unerlässlich für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben", betont Korosec und unterstreicht: „Ältere Verkehrsteilnehmer*innen stellen kein größeres Sicherheitsrisiko dar als andere Altersgruppen. Deshalb dürfen sie auch nicht anders behandelt werden als alle anderen Verkehrsteilnehmer*innen", so Korosec abschließend.