Überschwemmung: Was bedeutet das für meinen Job?
Starkregen und Überschwemmungen halten das Land in Atem. Die Straßen sind teils unpassierbar, der ÖBB-Verkehr ist eingeschränkt. Rund 40 Strecken sind von Sperren betroffen. Die ÖBB rät: „Vermeiden Sie nicht unbedingt nötige Fahrten." In Wien steht der Öffi-Verkehr vor Problemen, auch hier wird geraten, nicht nötige Fahrten zu vermeiden. Auch das Ausweichen auf das Auto ist vielerorts keine Alternative – etliche Straßen sind gesperrt. "Was bedeutet das für mich als Arbeitnehmer?", fragen sich viele. "Muss ich jetzt zur Arbeit, auch wenn alles unter Wasser steht?"
Fernbleiben kein Entlassungsgrund
Gute Nachricht für alle, die es heute nicht in die Arbeit schaffen: Entlassungsgrund besteht keiner. Bei Naturkatastrophen wie Hochwasser, die ein pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz unmöglich machen, liegt ein „Dienstverhinderungsgrund“ vor. Das rechtfertigt das Fernbleiben. Aber Achtung: Arbeitnehmer sind verpflichtet, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um trotzdem zur Arbeit zu gelangen. Und ganz wichtig: Der Arbeitgeber muss sofort darüber informiert werden, wenn man es nicht oder nur verspätet schafft.
Für kurze Zeit trotzdem Entgeltfortzahlung
Für kurze Zeit besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn man aus persönlichen Gründen nicht zur Arbeit kann. Aber auch hier gilt: Dem Arbeitgeber sofort Bescheid geben und alles versuchen, um so schnell wie möglich zur Arbeit zu kommen.
Trifft einen die Katastrophe nicht nur persönlich, sondern auch den Betrieb des Arbeitgebers, ist die Lage anders. Wenn der gesamte Betrieb betroffen ist, muss der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten, weil das Ereignis außerhalb seiner Zuständigkeit liegt.
Was für den Arbeitsweg zumutbar ist
Prinzipiell muss alles Zumutbare unternommen werden, um zur Arbeit zu kommen. Was „zumutbar“ ist, hängt natürlich von der individuellen Situation ab. Hat das Kind keine Betreuung, weil Schulen oder Kindergärten geschlossen sind? Dann muss der Fürsorgepflicht nachgekommen werden und man kann zu Hause bleiben, ohne Urlaub oder Zeitausgleich nehmen zu müssen.
Schutz von persönlichem Eigentum
Muss das Eigentum gesichert werden? Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Grundsätzlich ist man trotzdem verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen. Aber: Wenn die Hochwasserhilfe für Familienangehörige wie Geschwister keinerlei Aufschub duldet, liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor, der das Fernbleiben rechtfertigt.