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Erfindungen benötigen einen wesentlichen Beitrag einer Person, damit diese schutzfähig sind. Von der KI unterstützen lassen darf man sich allerdings.
Erfindungen benötigen einen wesentlichen Beitrag einer Person, damit diese schutzfähig sind. Von der KI unterstützen lassen darf man sich allerdings.
Erfindungen benötigen einen wesentlichen Beitrag einer Person, damit diese schutzfähig sind. Von der KI unterstützen lassen darf man sich allerdings.
Kamiphotos / iStock / Getty Images Plus

KI – Zwischen Erfinder und Urheberrechtsbruch

08.07.2024 um 15:23, Michael Schwarz
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Künstliche Intelligenz ruft die Schützer des geistigen Eigentums immer wieder auf den Plan. IP-Experte Hannes Burger im Interview zu der brisanten Thematik.

CHEFINFO: Wenn künstliche Intelligenz eine Erfindung macht, kann man diese dann schützen lassen?
Hannes Burger:
Das ist eine ­spannende Frage, zu der es bereits prominente ­Fälle gegeben hat, beispielsweise in den USA und in vielen europäischen Ländern. Und da ist klar entschieden worden, dass Erfindungen, die alleine von KI gemacht wurden, nicht schutzfähig sind. In den neuesten Richtlinien und Entscheidungen der Patentämter ist festgehalten, dass nur eine menschliche Person Erfinder sein kann. Allerdings können KI-unterstützte Erfindungen schutzfähig sein, solange ein wesentlicher Beitrag einer Person zu dieser Erfindung getätigt wurde. Darüber hinaus wird es mit KI-Tools leichter, sehr komplexe Analysen, beispielsweise im medizintechnischen, pharmazeutischen Bereich oder im chemischen Bereich, zu machen. Das heißt, man sieht teilweise auch schon, dass Anmeldungen unter Nutzung dieser KI-Tools gemacht werden.

Ist es möglich, KI-Software zu patentieren?
Burger:
Entgegen der landläufigen Meinung ist das durchaus möglich. Allerdings ist KI-Software nur dann patentfähig, wenn eine gewisse Schwelle an Technizität überschritten ist. Das ist dann gegeben, wenn es Interaktionen mit Maschinen oder Hardwarekomponenten gibt. Diese Kombination aus Software und technischen Merkmalen ist entscheidend, um zu prüfen, ob die Erfindung noch erfinderisch gegenüber dem Stand der Technik ist.

Hannes Burger, Managing Partner bei Anwälte Burger und Partner
Hannes Burger, Managing Partner bei Anwälte Burger und Partner

In den USA und Europa ist klar entschieden worden, dass Erfindungen, die alleine von KI gemacht wurden, nicht schutzfähig sind.

Hannes Burger, Managing Partner Anwälte Burger und Partner

Wer haftet, wenn KI-erstellte Inhalte bestehende Rechte verletzen?
Burger:
Einige Anbieter wälzen sämtliche Haftung an den Nutzer ab. Wenn irgendeine Verletzung von Urheberrechten Dritter passieren, haften Sie als Nutzer dafür. Es gibt aber auch Anbieter, wie IBM zum Beispiel, die Haftungen übernehmen und dahingehend kuratierte Large Language Models anbieten. Daher auch eine ganz klare Empfehlung, diese Sprachmodelle zu wählen, wenn es zu der Gefahr kommen könnte, Urheberrechte zu verletzen.

Nutzen Sie auch KI im Prozess der Patentanmeldung?
Burger:
Es gibt 160 Millionen ­Patente auf der Welt. Wenn ein neues Patent angemeldet werden soll, müssen Unmengen an Dokumenten recherchiert werden. Für diesen Zweck wurde von ABP Patent Network ein AI-Tool entwickelt, für das wir den patentrechtlichen Input geliefert haben. Das Wesentliche an der Anwendung ist, dass die Daten nicht in einer Cloud verarbeitet werden, sondern in einem ISO-zertifizierten Datencenter hier in Österreich. So wird sichergestellt, dass keine Erfindungsgeheimnisse in großen Sprachmodellen landen. Geheimhaltung ist eben genau in dieser Phase der Patentanmeldung unheimlich wichtig, und so kann sie gewährleistet werden. 

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