Tiroler Landtagswahl 2022: Wahlkarten ausgestellt
Die Wahlkarte muss unter Angabe des Abwesenheitsgrundes (gesundheitliche Gründe, Ortsabwesenheit oder aus sonstigen Gründen) in jener Gemeinde beantragt werden, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Beantragung einer Wahlkarte
Schriftlich ist die Beantragung bis spätestens Dienstag, 20. September 2022, möglich. Dabei ist die Dauer des Postweges zu beachten und eine Kopie eines Lichtbildausweises (Pass, Personalausweis oder Führerschein) beizulegen. Im Falle einer elektronischen Beantragung – etwa per E-Mail oder, je nach Verfügbarkeit der Gemeinde, über www.wahlkartenantrag.at – ist die Identität ebenfalls mit einer qualifizierten elektronischen Signatur bzw. mit einem Scan eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen amtlichen Urkunde glaubhaft zu machen.
Abholung
Die Wahlkarte kann unter Vorlage eines Lichtbildausweises auch mündlich bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Alternativ kann jedoch eine schriftlich bevollmächtigte Person die Wahlkarte mit dem schriftlichen Antrag und der Kopie eines Lichtbildausweises in der Gemeinde abholen.