Frage der Woche: Soll Airbnb in Salzburg verboten werden?
Sie sind ein gewohnter Anblick: Touristen in Stadtteilen, in die sich Fremde normalerweise nicht verirren. Smartphone in der einen, Rollkoffer in der anderen Hand, sind sie auf der Suche nach ihrem Quartier, das über Portale wie Wimdo, Expedia oder booking.com gebucht wurde. Oder eben über Airbnb, den im Jahr 2008 gegründeten Klassiker. Die Idee der Airbnb-Gründer Brian Chesky und Nathan Blecharczyk war nobel. Menschen, die ein Bett frei haben, sollen es Reisenden über eine Internetplattform für wenig Geld überlassen. Statt in einem anonymen Hotel nächtigt der sparsame Traveller bei den Normalos, die sich ein bisschen was dazuverdienen. Das ist nachhaltig und trägt zur Völkerverständigung bei.
Lockende Profite
Leider blieb es nicht bei der Vermietung von leeren WG- oder Gästezimmern. Weil man in Ganzjahresdestinationen mit Urlaubern das Vielfache einer Langzeitmiete lukrieren kann, boomte das Geschäftsmodell. Klassische Anlagewohnungen wurden zu Airbnb-Appartements, findige Hausbesitzer bauten ihre Immobilien zu regelrechten Appartementburgen aus, Investoren traten auf den Plan, die ganze Straßenzüge aufkauften, um dort massenhaft Ferienwohnungen online zu vermieten. Städte begannen die negativen Folgen für den Wohnungsmarkt zu spüren. Dazu kamen auch noch die Proteste der gewerblichen Quartiergeber, die sich über die Schmutzkonkurrenz beschwerten.
Stark eingehegt
In Salzburg reagierte die Politik mit einem neuen Raumordnungsgesetz. Seit 2018 ist die touristische Vermietung à la Airbn zwar nicht grundsätzlich verboten, aber stark eingeschränkt. Erlaubt ist sie nur dann, wenn der Vermieter in derselben Wohnung tatsächlich wohnt, in der sich das Mietobjekt befindet (nur im selben Haus wohnen gilt nicht). Das Anbieten von Zimmern oder einer ganzen Wohnung, die nicht als Hauptwohnsitz des Gastgebers gelten, muss man bei der Baubehörde beantragen. Diese genehmigt sie nur in den wenigen Zweitwohnungsgebieten des Landes. In Salzburg-Stadt gibt es diese überhaupt nicht, weshalb das Anbieten von Quartieren, in denen der Vermieter nicht selbst wohnt, meistens illegal ist. Außerdem gilt seit 2020 eine Meldepflicht für alle Kurzzeitvermietungen über das Abgabenamt, das eine "Nächtigungsabgabe" (früher "Kurtaxe") pro Gast und Nacht einhebt.
Schwarze Schafe
Da gibt es neben den ordnungsgemäß Registrierten (rund 600 in Salzburg-Stadt) auch die Illegalen. Zum Beispiel jene, die keine Genehmigung der Baubehörde haben, oder deren Mietvertrag eine Untervermietung nicht zulässt. Bisher kamen sie meistens ungeschoren davon, weil die wenigen Kontrollore der Stadt – auf Anzeigen von Nachbarn oder ihre eigenen Recherchen angewiesen – nur dann eingreifen konnten, wenn sie die Touris beim Ein- oder Auschecken erwischten. Vize-Bürgermeister Kay-Michael Dankl (KPÖ+) will jetzt scharf gegen die illegale Vermietung vorgehen. Es seien "viele hundert Wohnungen", die so dem städtischen Wohnungsmarkt so entzogen würden. Man werde schon bald "aktiv auf den jeweiligen Seiten nachschauen", sagt Dankl. Übrigens: mit Touristen als Gästen verdient man in Salzburg rund viermal soviel wie mit einer Langzeitmiete. Während der Festspiele sogar das Sechsfache.