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Sara-Björk Gunnarsdóttir, hier noch im Trikot von Olympique Lyon
Sara-Björk Gunnarsdóttir, hier noch im Trikot von Olympique Lyon
Pressesports / EXPA / picturedesk.com

Schwangeren Spielerin Gehalt verweigert: Urteil im Lyon-Prozess

18.01.2023 um 12:30, Philipp Eitzinger
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Der französische Spitzenklub Olympique Lyon hatte sich 2021 geweigert, einer schwangeren Spielerin ihr Gehalt zu bezahlen und hat sie nach der Rückkehr aus dem Klub gemobbt. Diese schaltete die FIFA ein und bekam nun Recht.

Letzte Woche hat Sara-Björk Gunnarsdóttir ihre illustre Karriere im Nationalteam, mit dem sie an vier EM-Endrunden teilgenommen hat, beendet: Die 32-jährige Isländerin hat 2x den Frauen-Europacup gewonnen, war 8x nationale Meisterin (in Schweden und Deutschland) und hat alle Chancen, dieses Jahr mit Juventus Turin einen neunten hinzufügen.

Nun hat sie auch einen bei der FIFA angestrengten Prozess gegen ihren Ex-Klub Olympique Lyon gewonnen – dieser hatte sich während ihrer Schwangerschaft im Jahr 2021 geweigert, der Mittelfeld-Spielerin ihr Gehalt auszuzahlen und hat sie nach ihrer Rückkehr im Frühjahr 2022 aus dem Klub gemobbt. Der mit Abstand erfolgreichste Verein im weltweiten Frauenfußball (8 Europacup-Titel in den letzten 12 Jahren) muss 80.000 Euro an Gehalt nachzahlen.

Kampf gegen Machtstrukturen

In einem ausführlichen Blog-Eintrag legt Gunnarsdóttir ihre Geschichte dar. Als sie im Frühjahr 2021 von der Schwangerschaft erfuhr, bat sie den Klub, diese in ihrer isländischen Heimat zu verbringen, um nach der Geburt im Frühjahr 2022 wieder in den Spielbetrieb zurück zu kehren. Der Verein kam dem Ansuchen nach, zahlte aber kein Gehalt mehr aus und als sie mehrmals vergeblich auf Auszahlung pochte und andernfalls ankündigte, die Sache der FIFA zu melden, bekam sie klipp und klar gesagt: "Wenn du das tust, hast du keine Zukunft beim Verein!"

Ehe die Sache geregelt werden konnte, kam im November 2021 Söhnchen Ragnar zur Welt, nach der Winterpause war sie zurück in Lyon. Dort wurde ihr von der Vereinsführung – Präsident Jean-Michel Aulas und Sportchef Vincent Ponsot – schnell klar gemacht, dass ihre Anwesenheit nicht mehr erwünscht ist. Mit allerhand Schikanen aus dem Verein gemobbt, wechselte sie im Sommer 2022 zu Juventus Turin.

FIFA gibt Spielerin Recht

Der Weltverband hat im von Gunnarsdóttir und der Spielergewerkschaft FIFPro angestrengten Prozess nun der Isländerin Recht gegeben und Lyon zur Nachzahlung der ausstehenden 80.000 Euro verurteilt – für den Klub ist das nicht mal ein Taschengeld. Das legt die Vermutung nahe, dass es Aulas und Ponsot ums Prinzip ging.

In einer ersten Reaktion verteidigt sich der Klub damit, sich an französisches Recht gehalten zu haben. Es wäre dem Klub demnach gar nicht erlaubt gewesen, der Spielerin eine andere Beschäftigung während der Schwangerschaft anzubieten – nur, dass es darum im Prozess ja eigentlich gar nicht ging. Die FIFA selbst wiederum ist in den letzten Monaten dabei, ein klares Regelwerk für den Umgang mit schwangeren Spielerinnen aufzusetzen. Dies ist mit der wachsenden Professionalisierung des Frauenfußballs in den letzten Jahren notwendig geworden.

Lyon hat die Möglichkeit, vor dem CAS gegen das Urteil zu berufen.

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