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Niki und Birgit Lauda bei der Signa Holding - Törggelen Party
Niki Lauda soll laut einer Tochterstiftung seiner Privatstiftung hohe Schulden gehabt haben.
Niki Lauda soll laut einer Tochterstiftung seiner Privatstiftung hohe Schulden gehabt haben.
Karl Schöndorfer / picturedesk.com

Erbstreit: War Niki Lauda etwa verschuldet?

15.01.2025 um 15:16, Julia Klein
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Im erbitterten Erbstreit um die Hinterlassenschaft von Niki Lauda sind schwere Vorwürfe aufgetaucht. Die Formel-1-Legende soll hoch verschuldet gewesen sein.

Erbstreit um Niki Lauda: War die Motorsportlegende privat verschuldet? Knapp sechs Jahre nach dem Tod von Niki Lauda tobt der Rechtsstreit um sein millionenschweres Erbe weiter – und sorgt für brisante Enthüllungen. Im Mittelpunkt des aktuellen Prozesses stehen nicht nur Pflichtteilsansprüche seiner Witwe Birgit, sondern auch der Vorwurf, Lauda sei zum Zeitpunkt seines Todes verschuldet gewesen.

Tochterstiftung lässt aufhorchen

Wie die Kronen Zeitung berichtet, sei Niki Lauda möglicherweise privat verschuldet gewesen – und das in erheblichem Ausmaß. Konkret geht es um die Forderung einer Stiftungstochter, die den Rennfahrer beschuldigt, der Stiftung einen zweistelligen Millionenbetrag geschuldet zu haben. Unter anderem soll es um Kosten für die Nutzung einer Jacht gegangen sein, die der Motorsportstar privat beansprucht habe.

Die Anwälte der Beklagtenseite, vertreten durch fünf Rechtsanwälte der Privat-Stiftung und deren Tochtergesellschaft, argumentieren, dass die Schulden bereits vor Laudas Tod bestanden hätten und daher bei der Berechnung des Pflichtteils zu berücksichtigen seien.

Birgit Laudas Anwalt Christoph Kerres hält, wie die Krone berichtet, dagegen: „Für die Bemessung des Pflichtteilsanspruchs gilt das Vermögen zum Todeszeitpunkt. Nur Schulden, die zu diesem Zeitpunkt auf dem Vermögen lasteten, sind heranzuziehen.“ Eine Anerkennung dieser Schulden könnte den Pflichtteil der Witwe erheblich schmälern.

Pflichtteil für Birgit Lauda

Die Lauda-Witwe hatte im Sommer 2024 vor dem Obersten Gerichtshof einen Teilsieg errungen und wurde als pflichtteilsberechtigt anerkannt. Doch wie hoch dieser Pflichtteil tatsächlich ausfällt, wird weiterhin erbittert verhandelt. Laut Gesetz stehen Ehepartnern und Nachkommen mindestens 50 Prozent der gesetzlichen Erbquote zu, doch die genaue Höhe hängt von der Bewertung der Vermögenswerte ab. Zwei parallele Verfahren beschäftigen sich mit dem Verlassenschafts- und Stiftungsvermögen Laudas.

Während die Stiftung angeblich über hunderte Millionen Euro verfügt, wird behauptet, dass Lauda persönlich überschuldet gewesen sei. Beobachter vermuten dahinter eine Verzögerungstaktik, um die Auszahlung an Birgit Lauda zu behindern. Anwälte beider Seiten liefern sich dabei hitzige Auseinandersetzungen.

Millionen-Schulden trotz Stiftung?

Der Richter muss nun entscheiden, ob die behauptete Überschuldung anerkannt wird – eine paradoxe Situation, da die Stiftung weiterhin als äußerst vermögend gilt. Ein Lichtblick für Birgit Lauda: Ihre Zwillinge Max und Mia haben ihren Pflichtteil bereits erhalten. Doch für sie selbst geht der Kampf weiter.

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