Jelineks Socken: Verstoß gegen ORF-Gesetz
Am 31. Juli 2020 hat Ex-ORF-Vorturner Philipp Jelinek neongelbe Socken getragen, während er seine Übungen im TV vorgeführt hat. Während der Übungen hat die Kamera mehrmals auf seine Beine gezoomt und sorgte somit bei der Kommunikationsbehörde Austria für Aufruhr. Das problematische Detail: Das Logo auf den Socken.
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Laut Presse habe die Kommunikationsbehörde Austria einen Verstoß gegen das ORF-Gesetz geortet. Eine Anzeige beim Bundesverwaltungsgericht folgte. Der ORF konterte mit der Erklärung, dass die Sendung leichte Unterhaltung sei und somit andere Regeln für sie gelten als bei den restlichen ORF-Formaten. Doch auch bei leichter Unterhaltung schreibt das Gesetz vor, dass ein Hinweis auf Produktplatzierung eingeblendet werden muss. Dies hat der ORF nicht gemacht.
Unzulässige Produktplatzierung
Aus diesem Grund musste ORF 2 an einem Werktag zwischen 9 und 10 Uhr einen bestimmten Text zur Aufklärung ausstrahlen. "Am 31.07.2020 wurde im Fernsehprogramm ORF 2 in der Sendung 'Guten Morgen Österreich' unzulässige Produktplatzierung ausgestrahlt. Zudem wurden am Ende dieser Sendung Sponsorhinweise ausgestrahlt, die nicht eindeutig als solche gekennzeichnet waren. Weiters wurde die am selben Tag ausgestrahlte Sendung 'Schmeckt perfekt' weder an ihrem Anfang noch an ihrem Ende als Produktplatzierung enthaltend gekennzeichnet. Damit wurde gegen die Bestimmungen des § 16 Abs. 1, § 16 Abs. 5 Z 4 und § 17 Abs. 1 Z 2 ORF-Gesetz verstoßen", heißt es im Text.
Private Kleidung
Der ORF argumentierte damit, dass es sich bei den Socken um private Kleidung von Jelinek handle. Das ging jedoch beim VwGH nicht durch.